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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.111.1<br />

Verrechnungseinheiten festgesetzten Höchstsätze <strong>de</strong>r vereinbarten Honorarzone nicht überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(9) Honorarzone<br />

Die Honorarzone ist nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r HOAI zu ermitteln und zu vereinbaren. Im Regelfall<br />

wird die Honorarzone in Anlehnung an die Objektliste (Anlage 3, Nr. 3.2 zur HOAI) zugeordnet und im<br />

Vordruck VII.111.4 festgelegt.<br />

Hierbei muss im Einzelfall entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche Honorarzone die zu beauftragen<strong>de</strong> Gesamtmaßnahme<br />

zuzuordnen ist. Es trifft die Honorarzone zu, die anhand einer zusammenfassen<strong>de</strong>n Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Einzelprojekte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen Planungsaufwan<strong>de</strong>s ermittelt wur<strong>de</strong><br />

(gemittelte Honorarzone). In Anlehnung an die Objektliste ergibt sich für häufig vorkommen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege im Straßenbau vornehmlich folgen<strong>de</strong> Zuordnung:<br />

Honorarzone I<br />

− Böschungsbegrünung durch Einsaaten.<br />

Honorarzone II<br />

− Straßenbegleitgrün<br />

− Gelän<strong>de</strong>gestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Hal<strong>de</strong>n und Entnahmestellen.<br />

Honorarzone III<br />

− Straßenbegleitgrün mit erhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen an Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit durchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen z. B.<br />

für Streuobstwiesen, Feldgehölze, Flächenumwandlung z. B. von Acker in extensives Grünland,<br />

Waldbegründungen<br />

Honorarzone IV<br />

− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit überdurchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

und differenzierten Gestaltungsansprüchen, z. B. für die Anlage von Gewässern, Feuchtbereiche,<br />

Gewässerrenaturierungen<br />

Honorarzone V<br />

− Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit sehr hohen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen zur Initiierung<br />

multifunktionaler Beziehungsgefüge (Biotopverbundfunktionen).<br />

Ist eine ein<strong>de</strong>utige Zuordnung nicht möglich, ist die Honorarzone anhand <strong>de</strong>r Bewertungskriterien <strong>de</strong>s<br />

§ 39 HOAI zu ermitteln und im Vordruck VII.111.4 festzulegen.<br />

(10) Höhe <strong>de</strong>r Grundleistungen<br />

Setzt sich die Gesamtanlage aus verschie<strong>de</strong>nen Einzelobjekten zusammen, so ist als Grundlage für<br />

die Bewertung <strong>de</strong>r Grundleistungen <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s Leistungsumfangs anhand einer zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Einzelobjekte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen Planungsaufwan<strong>de</strong>s zu ermitteln;<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Grundleistung ist im Einzelfall festzulegen.<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 3 von 3

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