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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.111.1<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>r Vertragsmuster für landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />

im Straßen- und Brückenbau (HOAI Teil VI)<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Allgemeines<br />

Leistungen für Landschaftspflegerische Ausführungspläne wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Leistungen bei Freianlagen<br />

zugeordnet (Teil 3, Abschnitt 2 HOAI). Für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen<br />

ist im Regelfall eine Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in<br />

einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in einem öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren erfolgt.<br />

Dadurch ist das vorliegen<strong>de</strong> Leistungsbild <strong>de</strong>s § 38 HOAI insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Leistungsphasen<br />

2 bis 4 nicht ohne Modifizierungen auf <strong>de</strong>n Landschaftspflegerischen Ausführungsplan übertragbar;<br />

die Mustertexte in § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Vertrages sind darauf abgestellt.<br />

Eine Umweltbaubegleitung (fälschlicherweise oft als „ökologische Bauleitung“ bezeichnet) soll sicherstellen,<br />

dass die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in allen Phasen <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

entsprechend <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften und <strong>de</strong>n genehmigten Bauunterlagen (bzw.<br />

<strong>de</strong>m festgestellten Plan) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Sie ist somit nicht i<strong>de</strong>ntisch mit <strong>de</strong>r Objektüberwachung<br />

(Bauüberwachung) <strong>de</strong>r Landschaftsbauarbeiten gemäß Leistungsphase 8 <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s<br />

Freianlagen (§ 38 HOAI).<br />

Ist eine Vergabe <strong>de</strong>r Umweltbaubegleitung erfor<strong>de</strong>rlich, dann ist das Honorar als Fest- o<strong>de</strong>r Höchstbetrag<br />

frei zu vereinbaren. Die Umweltbaubegleitung kann evtl. auf bestimmte Straßenabschnitte, beson<strong>de</strong>re<br />

empfindliche Flächen, beson<strong>de</strong>re Maßnahmen o.ä. beschränkt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges<br />

Der Umfang <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Landschaftspflegerischen Ausführungsplan erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen und<br />

beson<strong>de</strong>ren Leistungen wird je nach Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Objektes auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Mustertexte<br />

i. d. R. durch <strong>de</strong>n Auftraggeber vorgeschlagen und mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer abgestimmt. Der Leistungsumfang<br />

ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages (VII.111) i. V. m. <strong>de</strong>m Vordruck VII.111.3 festzulegen.<br />

(3) Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte<br />

Als Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters<br />

(VII.111) aufgeführten Mustertexte zu verwen<strong>de</strong>n sowie die technischen Vertragsbedingungen<br />

(VII.111.2) zu vereinbaren.<br />

Die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung in § 3 umfasst die Leistungen für Landschaftspflegerische Ausführungspläne<br />

beim Neubau sowie beim Um- und Ausbau von Straßen und berücksichtigt die methodischen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen für die landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die sich aus <strong>de</strong>n „Richtlinien<br />

für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung<br />

(RAS-LP 2)“ ergeben. Sie sind an die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s von § 38 HOAI sinngemäß<br />

angepasst.<br />

Bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Mustertexte sind folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />

− zu Leistungsphase 3: Diese Leistungsphase ist nur für Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, bei <strong>de</strong>nen sich im<br />

Zuge <strong>de</strong>r Leistungsphase 2 herausstellt, dass <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Durcharbeitung <strong>de</strong>r Objekte als Vorgabe<br />

für die nachfolgen<strong>de</strong> Leistungsphase 5 nicht ausreichend ist o<strong>de</strong>r dass Objekte im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

öffentlich-rechtlichen Verfahrens abgeän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n und daher näher <strong>de</strong>tailliert wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

− zu Leistungsphase 4: Die Leistungsphase 4 entfällt in <strong>de</strong>r Regel, da die Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren bereits<br />

erfolgt ist.<br />

− zu Leistungsphase 7 Die Durchführung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens richtet sich nach <strong>de</strong>n haushaltsrechtlichen<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s Auftraggebers, <strong>de</strong>r VOB/A und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern.<br />

− zu Leistungsphase 8 Die Durchführung <strong>de</strong>r Bauüberwachung richtet sich nach <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong> Bayern.<br />

(4) Benennung lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />

Die gemäß Nr. 2 <strong>de</strong>r technischen Vertragsbedingungen zu beachten<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) sind in § 2 <strong>de</strong>s Vertrages zu benennen.<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 1 von 3

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