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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.16<br />

Die Verhandlungen wer<strong>de</strong>n ab in* / im* /bei* stattfin<strong>de</strong>n. Die Einladung hierzu ergeht<br />

geson<strong>de</strong>rt.*<br />

Für die Vergütung <strong>de</strong>s Lösungsvorschlages wur<strong>de</strong> nach HOAI ein Honorar von netto € einschl.<br />

Nebenkosten ermittelt. Mit Abgabe <strong>de</strong>r Unterlagen ist hierfür eine Rechnung über diesen Betrag<br />

einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach Abschluss <strong>de</strong>r Verhandlungen. *<br />

Unaufgefor<strong>de</strong>rt eingereichte Lösungsvorschläge über die in <strong>de</strong>r Anlage beschriebenen Vorgaben<br />

hinaus wer<strong>de</strong>n im Verfahren nicht berücksichtigt.*<br />

Alle Unterlagen sind in einem Umschlag bzw. einem geeigneten Versandbehältnis verschlossen<br />

abzugeben. Der Umschlag bzw. das Versandbehältnis ist mit <strong>de</strong>m beiliegen<strong>de</strong>n Rücksen<strong>de</strong>aufkleber<br />

zu versehen. Die Absen<strong>de</strong>rangabe ist zulässig.<br />

Än<strong>de</strong>rungen, Ergänzungen und Berichtigungen zu diesen Unterlagen sind ebenso verschlossen in <strong>de</strong>r<br />

oben angegebenen Form innerhalb <strong>de</strong>r Frist für die Abgabe zuzustellen.<br />

Bis zum Ablauf dieser Frist können die Unterlagen in <strong>de</strong>r oben beschriebenen Form zurückgezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bewerbers an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Än<strong>de</strong>rungen und<br />

Ergänzungen an <strong>de</strong>n übergebenen Unterlagen <strong>de</strong>s Auftraggebers sind unzulässig.<br />

Rückfragen sind an die in <strong>de</strong>r Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu richten.<br />

Die eingereichten Unterlagen wer<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Verhandlung. Die Verhandlungsergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n protokolliert, das Protokoll ist von allen Verhandlungsteilnehmern nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />

Verhandlung gegenzuzeichnen.<br />

Die Bewertung von Unterlagen und Aussagen im Verhandlungsgespräch erfolgt entsprechend <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung genannten Zuschlagskriterien nach § 11 VOF.* / nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Zuschlagskriterien nach § 11 VOF:*<br />

* Anmerkung: Sofern ein offener Wettbewerb vorausging, müssen in <strong>de</strong>r Verhandlung auch die<br />

Kriterien nach §§ 4, 5 VOF abgearbeitet wer<strong>de</strong>n. Für diesen Fall sind die erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen<br />

und Nachweise in die nachstehen<strong>de</strong> Liste aufzunehmen.<br />

Zuschlagskriterien nach § 11 VOF<br />

Die einzelnen Kriterien wer<strong>de</strong>n mit jeweils 0 bis<br />

Punkten bewertet.<br />

1. Qualität<br />

2. fachlicher und technischer Wert<br />

3. Ästhetik<br />

4. Zweckmäßigkeit<br />

5. Präsentation vergleichbarer Objekte<br />

6. Kun<strong>de</strong>ndienst / techn. Hilfe<br />

7. Leistungszeitraum o<strong>de</strong>r –fristen<br />

Gewichtung in v.H.<br />

8. Preis/Honorar<br />

9.<br />

10.<br />

Summe<br />

100 v.H.<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010

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