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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110.2<br />

9 Quellenangaben<br />

Alle für die Planung ausgewerteten und zitierten Ausarbeitungen, Informationen usw. sind als Quelle<br />

anzugeben.<br />

10 Beson<strong>de</strong>re Qualitätsansprüche<br />

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie zu<br />

erarbeiten, so weit diese vorhan<strong>de</strong>n ist. Dabei sind auch die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(Ebene Linienbestimmung bzw. Raumordnung) zu berücksichtigen.<br />

Die Pflanzen- und Tierwelt und ihre Lebensräume sind im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungen anhand<br />

mehrfacher intensiver Begehungen durch geeignete Fachleute zu erheben. Dabei ist beson<strong>de</strong>rs auf<br />

Indikatorarten sowie seltene und gefähr<strong>de</strong>te Arten zu achten. Weitergehen<strong>de</strong>, auf eine vollständige<br />

Erfassung <strong>de</strong>s Artenspektrums abzielen<strong>de</strong> sowie quantitative Untersuchungen <strong>de</strong>r Flora und Fauna<br />

stellen <strong>de</strong>mgegenüber Beson<strong>de</strong>re Leistungen dar.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zur FFH–Vorprüfung sind ausschließlich auf <strong>de</strong>r Grundlage vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter<br />

Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. Ist im Rahmen<br />

einer FFH- Vorprüfung nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand ein<strong>de</strong>utig feststellbar, ob ein Natura<br />

2000–Gebiet beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n könnte, sollte vereinfachend von einer nicht auszuschließen<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung und damit ohne weitergehen<strong>de</strong> Untersuchungen von <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ausgegangen wer<strong>de</strong>n. In diesem Sinne stellt die Erarbeitung <strong>de</strong>r Angaben zur<br />

FFH– Vorprüfung daher i.d.R. keine eigenständige landschaftsplanerische Leistung dar und erfolgt im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s landschaftspflegerischen Begleitplans. Verursacht die Erstellung <strong>de</strong>r<br />

Angaben zur FFH– Vorprüfung in beson<strong>de</strong>rs gelagerten Fällen einen im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />

wesentlichen zusätzlichen Arbeits– und Zeitaufwand, so sind die Regelungen zu <strong>de</strong>m dazu<br />

einschlägigen Vertragsmuster in VII.112. einschlägig.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH-Vor-, FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie <strong>de</strong>r<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG und §§ 42 und 43<br />

BNatSchG sind einzuarbeiten und in einem geson<strong>de</strong>rten Abschnitt <strong>de</strong>s Erläuterungsberichtes <strong>de</strong>s LBP<br />

darzustellen.<br />

Die aus <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeits- bzw. FFH-Ausnahmeprüfungen sowie aus <strong>de</strong>r speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung resultieren<strong>de</strong>n landschaftspflegerischen Maßnahmen sind vollständig<br />

in das Vermeidungs- und Kompensationskonzept <strong>de</strong>s LBP zu integrieren.<br />

Über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ggf. hinausgehend sind im LBP auch die Einbindung<br />

<strong>de</strong>r Straße in die Landschaft sowie das Straßenbegleitgrün mit verkehrstechnischer, ingenieurbiologischer<br />

und gestalterischer Funktion zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Ist vom Vorhaben Wald betroffen, so sind die waldrechtlich relevanten Sachverhalte (insbes.<br />

Waldflächenverluste und <strong>de</strong>ren Waldfunktionen sowie die geplanten Neuaufforstungen und sonstigen<br />

waldbaulichen Maßnahmen) entsprechend <strong>de</strong>m Bayer. Waldgesetz zu ermitteln, zu bewerten und im<br />

Text- und Kartenteil <strong>de</strong>s LBP darzustellen.<br />

Für die Maßnahmenplanung zum Vorentwurf genügt i.d.R. ein Kompensationskonzept, das die<br />

vorgesehenen Maßnahmen nach Art, Umfang und Lage (evtl. mit Alternativen) aufzeigt. Es ist jedoch<br />

nicht ausreichend, lediglich einen Suchraum für die Maßnahmen darzustellen. Die endgültige,<br />

<strong>de</strong>taillierte Festlegung <strong>de</strong>r Maßnahmen erfolgt dann erst zur Planfeststellung o<strong>de</strong>r zur Einholung <strong>de</strong>r<br />

naturschutzfachlichen Erlaubnis.<br />

Bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind zusätzlich zu <strong>de</strong>n unter Nr. 1.2<br />

genannten Vorschriften die RAS-LP 1 * ), RAS-LP 2*), RAS-LG 3*) und RAS-LP 4*) zu beachten.<br />

*<br />

) Siehe Anhang<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 3 von 6

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