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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110.2<br />

3 DV-Einsatz<br />

Beim Einsatz von DV-Anlagen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist vor Beginn <strong>de</strong>r Auftragsbearbeitung mit <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber abzustimmen, welche Programme Verwendung fin<strong>de</strong>n und ob bzw. ggf. wie ein<br />

Datentransfer zur DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen soll.<br />

Beim Einsatz <strong>de</strong>r DV-Anlage <strong>de</strong>s Auftraggebers sind <strong>de</strong>ssen Vorschriften über die Abwicklung und<br />

Verrechnung <strong>de</strong>r DV-Aufträge zu berücksichtigen.<br />

Das Zusammenstellen <strong>de</strong>r Eingabedaten und das Prüfen <strong>de</strong>r Ergebnisse ist in je<strong>de</strong>m Fall Aufgabe <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers.<br />

4 Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

Die Abfolge <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsschritte ist mit <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen<br />

abzustimmen.<br />

Der Auftraggeber kann bei dieser Abstimmung festlegen, welche Zwischenergebnisse ihm vorzulegen<br />

sind, bevor er die Zustimmung zu weiteren Arbeitsschritten <strong>de</strong>s Auftragnehmers erteilt.<br />

5 Beschaffen von Unterlagen<br />

Der Auftraggeber stellt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die im Vertrag angegebenen Planungsunterlagen zur<br />

Verfügung. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Planungsunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer - ggf. mit<br />

Unterstützung <strong>de</strong>s Auftraggebers - zu beschaffen und/o<strong>de</strong>r Informationen über bestehen<strong>de</strong> und<br />

geplante Anlagen einzuholen.<br />

Soweit Beschaffungen (Pläne, Daten, Statistiken, Vordrucke, Formulare usw.) als Nebenkosten im<br />

Sinne von § 14 HOAI vom Auftraggeber auf Nachweis erstattet wer<strong>de</strong>n sollen, sind diese mit ihm<br />

vorher abzustimmen.<br />

Der Auftragnehmer muss die Aktualität <strong>de</strong>r Unterlagen überprüfen und diese ggf. - in Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber - im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang aktualisieren. Die Unterlagen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />

überlassen.<br />

6 Bestandserfassung<br />

Über die Auswertung <strong>de</strong>r beschafften Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die<br />

Bearbeitung <strong>de</strong>s Projektes be<strong>de</strong>utsamen Gegebenheiten in <strong>de</strong>r Örtlichkeit zu erheben. Die Erhebung<br />

erstreckt sich<br />

— für die Flora über eine Vegetationsperio<strong>de</strong>,<br />

— für die Fauna über <strong>de</strong>n notwendigen Beurteilungszeitraum bei <strong>de</strong>n projektrelevanten Tiergruppen<br />

(z. B. Wintergäste bei Zugvögeln, Amphibienwan<strong>de</strong>rung, Wan<strong>de</strong>rung von Großsäugern).<br />

Spezielle Luftbildbefliegungen sind nur in <strong>de</strong>n dafür geeigneten Zeiträumen durchzuführen.<br />

7 Planungsinhalte<br />

Es gilt die Leistungsbeschreibung gem. § 3 <strong>de</strong>s Vertrages.<br />

8 Betretungsrecht<br />

Vor Beginn <strong>de</strong>r örtlichen Arbeiten stellt <strong>de</strong>r Auftraggeber das Betretungsrecht <strong>de</strong>r Grundstücke gemäß<br />

Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetz und Straßengesetze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang sicher. Der<br />

Auftragnehmer hat die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig über seine<br />

Absicht, Grundstücke zum Zwecke <strong>de</strong>r Auftragserfüllung zu betreten, zu informieren. Wird <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer das Betreten verweigert, so ist <strong>de</strong>r Auftraggeber zu informieren und das weitere<br />

Vorgehen mit ihm abzustimmen.<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 2 von 6

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