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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110.2<br />

Technische Vertragsbedingungen für landschaftspflegerische Begleitpläne im<br />

Straßen- und Brückenbau<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Technischen Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Begleitpläne im Straßen- und<br />

Brückenbau" betreffen folgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag:<br />

- Landschaftspflegerischer Begleitplan - LBP- in <strong>de</strong>r Planungsstufe Straßenentwurf.<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />

Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelung-<br />

Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und<br />

Wohnungswesen herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />

„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

„RE” * ,<br />

„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher<br />

Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber zu<br />

benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik<br />

entsprechen und umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf<br />

einan<strong>de</strong>r abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in<br />

einem vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

*)<br />

1)<br />

Siehe Anhang<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im<br />

Verkehrsblatt<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 1 von 6

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