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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.107.3<br />

Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />

zu Zeile 3.6<br />

zu Zeile 3.9<br />

zu Zeile 8<br />

Hier sind nur die Mehrkosten, z. B. einer aufwendigen Sichtbetonverkleidung gegenüber einer<br />

üblichen Sichtbetonverkleidung, einzutragen.<br />

Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und Baudurchführung auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung<br />

entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik<br />

bei Brücken), Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und<br />

Abnahmen, beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />

Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten<br />

(z. B. Fläche/Länge x Einheitspreis) ermittelt.<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010

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