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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110.1<br />

Prüfung (saP), Prüfungen zum Natura 2000-Gebietsschutz nach VII.112 VHF, faunistische Untersuchungen<br />

entsprechend VII.113 VHF) absehbar, dann sollen diese in die Leistungs-/Honoraranfrage<br />

und die nachfolgen<strong>de</strong>n Verhandlungen einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu sind die Art und <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Leistungen möglichst genau vom AG abzuschätzen; sie sind<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />

Die genaue Festlegung und Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen bedarf <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />

Stun<strong>de</strong>nsätze und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Nebenkosten sind vertraglich zu vereinbaren.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

(7) Allgemeines<br />

Das Honorar wird nach § 26 Abs. 2 Satz 2 HOAI frei vereinbart. Die Höhe <strong>de</strong>s Honorars soll für die<br />

Leistungen auf Basis <strong>de</strong>s Vordrucks VII.110.3 ermittelt wer<strong>de</strong>n. Das Gesamthonorar wird in § 7 <strong>de</strong>s<br />

Vertrages festgelegt.<br />

Der LBP zu einem Straßenbauvorhaben wird i.dR. in zwei Stufen erarbeitet (LBP zum RE-Vorentwurf<br />

und LBP zum Genehmigungsentwurf). Bei<strong>de</strong> Teile bil<strong>de</strong>n eine planerische Einheit. Es sollte daher<br />

angestrebt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Auftragnehmer mit <strong>de</strong>m Vertrag für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf – bei Fortsetzung<br />

<strong>de</strong>r Planung – die weiteren Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum Genehmigungsentwurf mit zu übertragen.<br />

Für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf wer<strong>de</strong>n zunächst die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 – 4 anteilig<br />

(vgl. unten) <strong>de</strong>m Auftragnehmer übertragen. Die weiteren Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum Genehmigungsentwurf<br />

wer<strong>de</strong>n zu gegebener Zeit durch eine Vertragsergänzung in Schriftform übertragen, in<br />

<strong>de</strong>r die Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphasen (i.d.R. Leistungsphase 5, Leistungsphase 3 anteilig, vgl. unten)<br />

entsprechend <strong>de</strong>m tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungsumfang überprüft und ggf. daran anzupassen<br />

ist.<br />

Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind bei <strong>de</strong>r oben dargestellten 2-stufigen<br />

Vergabe in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten. Die Bewertung berücksichtigt, dass im LBP zum Vorentwurf<br />

die Ermittlung und Bewertung <strong>de</strong>s Eingriffs sowie die Maßnahmenplanung i.d.R. in größerem<br />

Maßstab erfolgt und diese Leistungen für die Genehmigungsplanung hinsichtlich <strong>de</strong>r Detailschärfe<br />

überarbeitet bzw. ergänzt wer<strong>de</strong>n müssen. Demgegenüber sind wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Straßenplanung<br />

sowie erfor<strong>de</strong>rliche Aktualisierungen <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen gegenüber <strong>de</strong>r Vorentwurfsplanung<br />

nicht berücksichtigt und müssen bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphasen zusätzlich<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />

LBP zum Vorentwurf:<br />

Lph. 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />

Lph. 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />

Lph. 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

Lph. 4: Vorläufige Planfassung<br />

LBP zum Genehmigungsentwurf<br />

Lph. 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

Lph. 5: Endgültige Planfassung<br />

1 - 3 v.H.<br />

15 - 22 v.H.<br />

20 v.H.<br />

30 v.H.<br />

66 – 75 v.H.<br />

5 - 15 v.H.<br />

20 v.H.<br />

25 – 35 v.H.<br />

(8) Vereinbarung <strong>de</strong>r Honorarzone<br />

Landschaftspflegerische Begleitpläne erfor<strong>de</strong>rn gegenüber "durchschnittlichen Planungsanfor<strong>de</strong>rungen"<br />

(Honorarzone I) dann "hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen" (vgl. § 5 Abs. 3 HOAI) und können dann<br />

<strong>de</strong>r Honorarzone II zugeordnet wer<strong>de</strong>n, wenn sich dies aus <strong>de</strong>n Bewertungsmerkmalen ergibt. Die<br />

Zuordnung zur Honorarzone I o<strong>de</strong>r zur Honorarzone II ist anhand <strong>de</strong>r Punktebewertung in Tabelle<br />

"Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone" in Vordruck VII.110.3 zu ermitteln und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

zu vereinbaren. Dabei ist folgen<strong>de</strong> Zuordnung vorzunehmen:<br />

– Honorarzone I (durchschnittliche Planungsanfor<strong>de</strong>rungen): bis zu 23 Punkte;<br />

− Honorarzone II (hohe Planungsanfor<strong>de</strong>rungen): 24 bis 42 Punkte.<br />

(9) Fiktiver Berechnungsraum<br />

Wegen <strong>de</strong>r grundsätzlichen Unterschiedlichkeit <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r vollständig an<strong>de</strong>ren Zielsetzung<br />

und <strong>de</strong>r gesetzlich bedingten, völlig an<strong>de</strong>ren Anwendungsbereiche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Planwerke landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan und Grünordnungsplan ist die unmittelbare Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 2 von 4

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