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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110<br />

i.V.m. <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen<br />

3.2 Konfliktmin<strong>de</strong>rung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft, die in Abstimmung mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten zu<br />

Anpassungen <strong>de</strong>s Straßenentwurfes führen<br />

3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln <strong>de</strong>r unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />

Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf und Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit und Nachhaltigkeit<br />

3.4 Überprüfen <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

3.5 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktmin<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen<br />

Text,<br />

Karten.<br />

3.6 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

5 Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung (Planfassung zum Genehmigungsentwurf)<br />

5.1 Erarbeiten <strong>de</strong>r endgültigen Lösung <strong>de</strong>r Aufgabe in Text und Karten. Darstellen und Begrün<strong>de</strong>n von<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher<br />

Abfolge einschließlich <strong>de</strong>r Biotopenentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Ausgleichs-, gegebenenfalls Ersatzmaßnahmen, die Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie die<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s speziellen Artenschutzes und <strong>de</strong>s Natura 2000-Gebietschutzes. Gegebenenfalls<br />

Übernahme von Maßnahmen zur Scha<strong>de</strong>nsbegrenzung, die nicht Gegenstand <strong>de</strong>s technischen<br />

Entwurfs sind.<br />

5.2 Vergleichen<strong>de</strong>s Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen<br />

verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz.<br />

5.3 Abstimmen <strong>de</strong>r endgültigen Planfassung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber und <strong>de</strong>r für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege zuständigen Behör<strong>de</strong>, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange<br />

5.4 Erstellen <strong>de</strong>s Landschaftspflegerischen Begleitplanes in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen und abgestimmten<br />

Fassung in Text und Karten Die endgültige Planfassung besteht aus<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Text,<br />

Bestands- und Konfliktplan,<br />

Übersichtsplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen (falls erfor<strong>de</strong>rlich),,<br />

Lageplan <strong>de</strong>r landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab <strong>de</strong>s straßenbautechnischen<br />

Entwurfes in parzellenscharfer Darstellung,<br />

Maßnahmenverzeichnis nach Muster „Maßnahmenblatt“,<br />

Vergleichen<strong>de</strong> Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschl. Darstellen<br />

verbleiben<strong>de</strong>r nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu <strong>de</strong>ren Ersatz,<br />

5.5 Abschlussbesprechung und Übergabe <strong>de</strong>r endgültigen Fassung <strong>de</strong>s LBP in <strong>de</strong>r vereinbarten Form<br />

(5) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind <strong>de</strong>m Auftraggeber in einer Ausfertigung<br />

in analoger Form<br />

kopier-/pausfähig (einfach)<br />

schwarz/weiß<br />

farbig<br />

in digitaler Form<br />

zu übergeben.<br />

(6) Ferner sind <strong>de</strong>m Auftraggeber Mehrfertigungen <strong>de</strong>r Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen<br />

geson<strong>de</strong>rte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus § 7 Abs. 2.<br />

(7) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergeben<strong>de</strong>n Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a.<br />

normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legen<strong>de</strong> anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne<br />

müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />

zu übernehmen.<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 6

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