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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110<br />

<br />

<br />

eine Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Biotoptypen und standörtlichen Gegebenheiten sowie<br />

Aussagen zur potenziellen Beeinträchtigung für diese Lebensräume zulassen bzw. die<br />

gegebenenfalls die Notwendigkeit für eine vertiefte Untersuchung von Arten o<strong>de</strong>r Gruppen <strong>de</strong>r<br />

Flora und Fauna belegen<br />

• Zur Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Flora ist eine Biotoptypen- und Nutzungskartierung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich (entsprechen <strong>de</strong>r Biotoptypenschlüssel <strong>de</strong>r jeweiligen Län<strong>de</strong>r)<br />

• Zur Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Fauna ist eine zoologische Zuordnung zu <strong>de</strong>n Biotoptypen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, bei <strong>de</strong>r faunistische Funktionsräume und -elemente abzugrenzen sind. Grundlage<br />

sind die im Zuge <strong>de</strong>r Biotoptypenkartierung vor Ort gewonnenen Erkenntnisse über die<br />

Tierwelt. Diese bil<strong>de</strong>n die Grundlage für eine eventuell erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> zielorientierte<br />

quantitative o<strong>de</strong>r qualitative Erhebung charakteristischer Tierarten (als Beson<strong>de</strong>re Leistung)<br />

und für das <strong>de</strong>taillierte Abgrenzen ihrer Gesamt- und Teillebensräume.<br />

die Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume,<br />

die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen und Vorhaben,<br />

das Landschaftsbild und die Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft<br />

Zu erfassen sind u. a. glie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> und beleben<strong>de</strong> Landschaftselemente, kulturhistorische<br />

Elemente, prägen<strong>de</strong> Strukturelemente, landschaftliche Leitlinien, Sicht- und Wegebeziehungen,<br />

unzerschnittene bzw. störungsfreie Räume. Hierzu zählen insbeson<strong>de</strong>re auch die Funktion <strong>de</strong>s<br />

Freiraumes hinsichtlich <strong>de</strong>r landschaftsgebun<strong>de</strong>nen Erholung sowie das Wohnumfeld; dabei sind<br />

räumliche Bezugseinheiten abzugrenzen. Die Bewertung <strong>de</strong>r Empfindlichkeit dieser<br />

Bezugseinheiten und Funktionen gegenüber Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Erlebbarkeit von Natur und<br />

Landschaft erfolgt anhand bestimmter Eigenschaftsmerkmale wie<br />

strukturelle Charakteristik (Eigenart)<br />

Fein- und Grobreliefierung und Vegetationsbe<strong>de</strong>ckung (Vielfalt)<br />

Naturnähe im Einklang mit Charakteristik (Schönheit)<br />

die kulturgeschichtlich be<strong>de</strong>utsamen Objekte.<br />

Zur Bestandserfassung im besie<strong>de</strong>lten Bereich zählen auch die Analyse <strong>de</strong>r Freiraumnutzungen und<br />

die Erfassung <strong>de</strong>r Ortsstruktur<br />

2.2 Erfassen <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse aufgrund vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen<br />

2.3 Bestandsbewertung<br />

Bewerten <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

nach <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />

2.4 Bewerten <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)<br />

2.5 Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Bestandsaufnahme und <strong>de</strong>r -bewertung<br />

Text,<br />

Karten.<br />

3 Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

3.1 Konfliktanalyse Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Wirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild einschließlich <strong>de</strong>r Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft Ermitteln <strong>de</strong>r Intensität <strong>de</strong>r<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>r Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG<br />

i.V.m. <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen<br />

3.2 Konfliktmin<strong>de</strong>rung Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Erholungseignung <strong>de</strong>r Landschaft, die in Abstimmung mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten zu<br />

Anpassungen <strong>de</strong>s Straßenentwurfes führen<br />

3.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ermitteln <strong>de</strong>r unvermeidbaren Beeinträchtigungen nach Art,<br />

Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf und Bewerten in Bezug auf Erheblichkeit und Nachhaltigkeit<br />

3.4 Überprüfen <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

3.5 Darstellen <strong>de</strong>r Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktmin<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen<br />

Text,<br />

Karten.<br />

3.6 Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 4

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