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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.110<br />

§ 3<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

(1) Auftragsumfang<br />

Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 5 – 9.<br />

Der Auftraggeber beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung weitere Leistungen nach Absatz<br />

- einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />

Die Übertragung erfolgt durch geson<strong>de</strong>rte schriftliche Mitteilung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren<br />

Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

<strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />

zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach Absatz 4 besteht nicht.<br />

Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.<br />

(2) Leistungen für <strong>de</strong>n LBP zum RE-Vorentwurf: Bewertung<br />

1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>de</strong>re:<br />

Umweltverträglichkeitsstudie,<br />

ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura 2000-Gebiete,<br />

örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,<br />

thematische Karten, Luftbil<strong>de</strong>r und sonstige Daten,<br />

prüfen <strong>de</strong>r:<br />

Qualität <strong>de</strong>r Unterlagen,<br />

Eignung <strong>de</strong>s Maßstabs,<br />

Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhan<strong>de</strong>ner Karten.<br />

1.3 Ortsbesichtigung zur Abschätzung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />

1.4 Abgrenzen <strong>de</strong>s Planungsgebietes nach Art <strong>de</strong>r Baumaßnahme und Empfindlichkeit <strong>de</strong>r Landschaft<br />

Abgrenzungskriterien sind z. B. Störung ökologischer Funktionen, Trenneffekte, Lärm- und<br />

Schadstoffausbreitung, Störung <strong>de</strong>r Sichtbeziehungen. Die räumliche Abgrenzung ist abhängig vom<br />

Relief, von <strong>de</strong>r Empfindlichkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s sowie von <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsstruktur. Vorgaben für diese Abgrenzung können ggf. einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />

entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.5 Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfanges und Festlegen ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen und Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber und ggf. mit an<strong>de</strong>ren Beteiligten Dabei sind insbeson<strong>de</strong>re die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Leistungen nach Art, Zeitraum <strong>de</strong>r örtlichen Erhebungen und Bearbeitungstiefe<br />

(Planungsmaßstab/Detaillierungsgrad) zu ermitteln<br />

1.6 Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r übrigen Planungen in<br />

Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />

2.1 Erfassen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s aufgrund vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen und örtlicher Erhebungen.<br />

Die Bestandserfassung hat so zu erfolgen, wie es für die Eingriffsbeurteilung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dies<br />

setzt voraus, dass die örtlichen Erhebungen <strong>de</strong>r Pflanzen- und Tierwelt die Vegetationsperio<strong>de</strong><br />

umfassen. Dabei ist auf Wan<strong>de</strong>rverhalten und Lebenszyklen einzelner Arten zu achten<br />

Zu erfassen sind:<br />

<strong>de</strong>r Naturhaushalt in seinen Wirkungszusammenhängen, insbeson<strong>de</strong>re durch<br />

Landschaftsfaktoren wie Relief, Gelän<strong>de</strong>gestalt, Gestein, Bo<strong>de</strong>n, oberirdische Gewässer,<br />

Grundwasser, Gelän<strong>de</strong>klima sowie Tiere und Pflanzen und <strong>de</strong>ren Lebensräume Die Erfassung<br />

<strong>de</strong>r Tier- und Pflanzenwelt beinhaltet die Ermittlung <strong>de</strong>r Vorkommen <strong>de</strong>n Lebensraum<br />

charakterisieren<strong>de</strong>r sowie seltener, gefähr<strong>de</strong>ter o<strong>de</strong>r geschützter Arten <strong>de</strong>r Fauna und Flora, die<br />

© VHF Bayern – Stand Juni 2010 VII.110 – Seite 3

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