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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.104.2<br />

2 Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)<br />

Es gilt die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung gemäß § 3 <strong>de</strong>s Vertrages..<br />

3 Vorplanung (Leistungsphase 2)<br />

3.1 Allgemeines<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Vorplanung sind in Lage und Höhe darzustellen. Um <strong>de</strong>n „Hinweise(n) zu § 16<br />

FStrG”*) und <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsprüfung*) zu entsprechen, ist i.d.R. bei <strong>de</strong>n<br />

Maßstäben 1:5000 und 1:2500 die Darstellung <strong>de</strong>r Achsen, Fahrbahnrän<strong>de</strong>r und Böschungskanten<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Um <strong>de</strong>n städtebaulichen Belangen in geschlossenen Ortslagen zu entsprechen, ist in <strong>de</strong>r<br />

Regel die Nutzung <strong>de</strong>r Bebauung anzugeben.<br />

3.2 Varianten<br />

Zur Grundleistung gehört neben <strong>de</strong>r Nullvariante (Baulicher Ist-Zustand) die Bearbeitung von bis zu<br />

drei Varianten zuzüglich <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r Bearbeitung eventuell ergeben<strong>de</strong>n Untervarianten, die in<br />

Teilbereichen geringfügig von <strong>de</strong>r Hauptvariante abweichen.<br />

Für darüber hinausgehen<strong>de</strong> Varianten o<strong>de</strong>r Varianten, die einer an<strong>de</strong>ren Straßenkategorie nach RAS-<br />

N*) zuzuordnen sind, ist in <strong>de</strong>r Regel ein geson<strong>de</strong>rtes Honorar schriftlich zu vereinbaren.<br />

3.3 Knotenpunkte<br />

Die Knotenpunkte sind konzepthaft zu entwerfen und lage- und höhenmäßig so weit zu untersuchen,<br />

dass beurteilt wer<strong>de</strong>n kann, ob die Lösung verkehrlich angemessen und umweltgerecht ist.<br />

3.4 Verkehrstechnische Bemessung<br />

Die Verkehrsanlage ist überschlägig verkehrstechnisch zu bemessen.<br />

Bei nicht netzverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Planungen schließt dies – soweit erfor<strong>de</strong>rlich – ein:<br />

− Strukturdaten für <strong>de</strong>rzeitige und künftige Situation erheben,<br />

− <strong>de</strong>rzeitige und zukünftige Verkehrssituation beurteilen,<br />

− Unfallsituation erkun<strong>de</strong>n,<br />

− zukünftige Verkehrsbelastung abschätzen,<br />

− Verkehrsanlage überschlägig bemessen.<br />

Bei netzverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Planungen erfolgt die Bemessung auf <strong>de</strong>r Grundlage eines Fachbeitrages.<br />

3.5 Lärmtechnische Voruntersuchung<br />

Die zu erwarten<strong>de</strong>n Lärmimmissionen sind zu ermitteln. Dies kann in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber an <strong>de</strong>n realen Immissionsorten o<strong>de</strong>r an fiktiven Immissionsorten (Isophonen o<strong>de</strong>r<br />

Rasternetz) geschehen.<br />

Es ist darzulegen, in welchem Umfang die Immissionen durch<br />

− planerische Maßnahmen,<br />

− verkehrliche Maßnahmen,<br />

− aktiven Lärmschutz,<br />

− passiven Lärmschutz<br />

verhin<strong>de</strong>rt bzw. verringert wer<strong>de</strong>n können.<br />

*) Siehe Anhang<br />

© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010<br />

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