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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.109.2<br />

Technische Vertragsbedingungen für<br />

Umweltverträglichkeitsstudien im Straßen- und Brückenbau<br />

1 Geltungsbereich<br />

Die „Beson<strong>de</strong>ren Vertragsbedingungen für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßen- und Brückenbau”<br />

betreffen folgen<strong>de</strong> Fachbeiträge:<br />

- Planungsraumanalyse (entspricht <strong>de</strong>r bisherigen Raumempfindlichkeitsanalyse – REA) als<br />

Grundlage einer nachfolgen<strong>de</strong>n Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>de</strong>r Planungsstufe Linienfindung<br />

i.d.R. mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen 1 bis 3 <strong>de</strong>r Nr. 1.1.1 <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI<br />

- die Umweltverträglichkeitsstudie - UVS - in <strong>de</strong>r Planungsstufe Linienfindung mit <strong>de</strong>n Leistungsphasen<br />

1 bis 5 Nr. 1.1.1 <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI<br />

2 Qualitätsansprüche<br />

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach <strong>de</strong>m UVPG * , <strong>de</strong>m BNatSchG * i.V.m. <strong>de</strong>n jeweils in<br />

Frage kommen<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>n HNL-S * , <strong>de</strong>n ”Eingriffsregelung-<br />

Empfehlungen” * sowie <strong>de</strong>n einschlägigen vom Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung<br />

herausgegebenen Regelungen (Rundschreiben u. a.) 1) zu bearbeiten.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re kommen hierfür in Frage<br />

„Hinweise zu § 16 FStrG” * ,<br />

„RE” * ,<br />

„Planfeststellungsrichtlinien” * .<br />

Ferner sind die Landschaftsplanerischen Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage lan<strong>de</strong>srechtlicher Bestimmungen<br />

(z. B. Zusammenarbeitserlasse) zu erarbeiten.<br />

Abweichungen bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen Anordnung o<strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter Leitung und Verantwortung eines Landschaftsarchitekten<br />

bzw. eines Diplomingenieurs <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spflege durchzuführen. Er ist <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

zu benennen. Die eingesetzten Materialien, Hilfsmittel und Verfahren müssen <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r<br />

Technik entsprechen und umweltverträglich sein.<br />

Straßenplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge sind in enger gegenseitiger Abstimmung zu<br />

erarbeiten. Straßenplaner und Landschaftsplaner müssen daher vom Beginn <strong>de</strong>r Straßenplanung an<br />

in allen Phasen eng zusammenarbeiten.<br />

Die Aussagen <strong>de</strong>r landschaftsplanerischen Fachbeiträge und <strong>de</strong>r Straßenplanung müssen auf einan<strong>de</strong>r<br />

abgestimmt sein.<br />

Die landschaftsplanerischen Fachbeiträge bauen aufeinan<strong>de</strong>r auf. Soweit Sachverhalte bereits in einem<br />

vorangegangenen Fachbeitrag bearbeitet wur<strong>de</strong>n, bil<strong>de</strong>n die Ergebnisse die Grundlage für <strong>de</strong>n<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Fachbeitrag. Dabei ist stets zu prüfen, ob eine Aktualisierung o<strong>de</strong>r Vertiefung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist.<br />

*)<br />

1)<br />

Siehe Anhang<br />

Siehe hierzu das jeweils aktuelle "Verzeichnis <strong>de</strong>r veröffentlichten Rundschreiben <strong>de</strong>r Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (Rundschreibenverzeichnis StB)", veröffentlicht jährlich im Verkehrsblatt<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 1 von 6

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