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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.109<br />

§ 3<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

(1) Auftragsumfang<br />

Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach <strong>de</strong>n Absätzen sowie 4 - 8.<br />

(2) Leistungen für die Umweltverträglichkeitsstudie Bewertung<br />

1 Leistungsphase 1: Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung und Ermitteln <strong>de</strong>s Leistungsumfangs<br />

1.1 Klären <strong>de</strong>r Aufgabenstellung<br />

1.2 Zusammenstellen <strong>de</strong>r verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>de</strong>re:<br />

− Ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfungen für Natura 2000-Gebiete,<br />

− Örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,<br />

− Thematische Karten, Luftbil<strong>de</strong>r und sonstige Daten.<br />

Prüfen <strong>de</strong>r:<br />

− Qualität <strong>de</strong>r Unterlagen,<br />

− Eignung <strong>de</strong>s Maßstabs,<br />

− Notwendigkeit zum Umarbeiten vorhan<strong>de</strong>ner Karten.<br />

1.3 Ortsbesichtigung zum Abschätzen <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistung<br />

1.4 Abschätzen <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens und Abstimmen mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

1.5 Ermitteln ergänzen<strong>de</strong>r Fachleistungen und Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

2 Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>de</strong>r Planungsgrundlagen<br />

2.1 Festlegen <strong>de</strong>r Indikatoren/Kriterien für die einzelnen Schutzgüter und <strong>de</strong>r für diese Indikatoren<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungsinhalte, in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

2.2 Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Kartierung <strong>de</strong>r Biotoptypen; Beschaffen vorhan<strong>de</strong>ner Unterlagen zu <strong>de</strong>n<br />

Schutzgütern<br />

2.3 Erfassen und Beschreiben <strong>de</strong>s Bestands <strong>de</strong>r Schutzgüter gemäß Anhang 4 MUVS – <strong>Ausgabe</strong> 2001<br />

Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Regel:<br />

− Menschen<br />

Wohn- und Wohnumfeld,<br />

Gebiete mit Erholungsfunktionen,<br />

− Pflanzen und Tiere<br />

Biotoptypen und faunistische Funktionsräume,<br />

Schutzgebiete,<br />

− Bo<strong>de</strong>n<br />

Bo<strong>de</strong>ntyp und -art,<br />

Lebensraumfunktion,<br />

Reglerfunktion,<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit,<br />

Schutzgebiete,<br />

Bo<strong>de</strong>nwertzahl,<br />

− Wasser<br />

Grundwasser: Grundwasserflurabstand, Grundwasser<strong>de</strong>ckschichten, Grundwasserhöffigkeit,<br />

Schutzgebiete,<br />

Oberflächengewässer: Gewässergüte, Gewässertyp, Gewässermorphologie<br />

− Klima und Luft<br />

Funktionszonen für die Lufthygiene und das Lokalklima,<br />

Schutzgebiete,<br />

Stadt- und Gelän<strong>de</strong>klima, bioklimatische Situation, Kaltluftentstehungsgebiete, Kaltluftabfluss,<br />

− Landschaft<br />

Landschaftsbild, Strukturelemente, Sichtbeziehungen,<br />

Unzerschnittene Räume,<br />

− Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

© VHF Bayern - Stand Juni 2010 VII.109 – Seite 2

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