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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.103.1<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1,<br />

Pkt. 1.4 HOAI)<br />

(Hinweis: Die Honorarermittlung <strong>de</strong>r Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Er- und Grundbau ist in <strong>de</strong>r<br />

unverbindlichen Anlage 1 zur HOAI – Orientierungshilfe – Pkt. 1.4 erfasst.)<br />

1. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung bei Ingenieurbauwerken<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.103 i.V.m. <strong>de</strong>m „Merkblatt über<br />

geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau“ (M GUB) <strong>de</strong>r Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und <strong>de</strong>m Leistungsbereich LB 907 <strong>de</strong>r LB StB-<br />

By für Grundwassermessstellen bzw. <strong>de</strong>m STLK-Leistungsbereich 103 „Bo<strong>de</strong>nerkundung” verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage <strong>de</strong>r HOAI aufgeführten Regelungen zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen <strong>de</strong>shalb nur –<br />

unverbindliche – Orientierungswerte dar.<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.103.2 mit <strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln<br />

und <strong>de</strong>n Bewerbern im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu<br />

stellen. Solange noch keine Entwurfsplanung als Voraussetzung für eine Kostenberechnung vorliegt,<br />

kann das Honorar auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenschätzung vorläufig ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone kann sich an <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI, Pkt.1.4.3 HOAI orientieren.<br />

(5) Pauschalhonorar<br />

In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Angemessenheit <strong>de</strong>s Honorars<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen Honorars kann<br />

das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt.1.4) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />

Berechnungshonorar unter Berücksichtigung nachfolgen<strong>de</strong>r Aufstellung heran gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird das unverbindliche Honorar <strong>de</strong>r Anlage 1 HOAI (Orientierungswert) um mehr als 20 v.H.<br />

unterschritten, ist vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

zu verlangen. Anhand <strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine<br />

einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot<br />

auszuschließen.<br />

(7) Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages zu vereinbaren.<br />

(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen <strong>de</strong>n Bewerbern<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage mitzuteilen.<br />

2. Sonstige Leistungen für Bo<strong>de</strong>nmechanik, Erd- und Grundbau bei Ingenieurbauwerken<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung steht kein eigenes Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />

Leistungsbeschreibung ist frei zu formulieren. Es kann das Vertragsmuster für Baugrundbeurteilung<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />

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