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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.108.2<br />

TECHNISCHE AUSRÜSTUNG INGENIEURBAUWERKE<br />

ERMITTLUNG DER ANRECHENBAREN KOSTEN<br />

Anlage-Nr.:<br />

Vertrags-Nr.:<br />

Projektbezeichnung:<br />

.............................................<br />

Z<br />

e<br />

i<br />

l<br />

e<br />

(Z)<br />

Kosten (ohne Umsatzsteuer)<br />

nach Kostenschätzung<br />

nach Kostenberechnung<br />

nach Kostenanschlag<br />

EUR<br />

EUR<br />

1* Gesamtkosten<br />

2 Nicht anrechenbaren Kosten (§ 52(3) HOAI)<br />

2.1 - ggfs.Kosten für nichtöffentliche Erschließung<br />

2.2* - ggfs. Kosten für Technische Anlagen in Außenanlagen<br />

3 Summe <strong>de</strong>r nicht anrechenbaren Kosten [Z 2.1 bis 2.2]<br />

4* Anrechenbare Kosten [Z 1 abz. Z 3]<br />

* Siehe Hinweise unten<br />

Hinweise<br />

zu Zeile 1<br />

zu Zeile 4<br />

Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Anlage einer Anlagengruppe anfallen<strong>de</strong>n<br />

Kosten. Ggf. ist § 4 (2) HOAI zu beachten.<br />

Die anrechenbaren Kosten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kostenschätzung aufgrund von Erfahrungswerten<br />

(z. B. Länge x Einheitspreis) ermittelt.<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010

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