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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.108.1<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke<br />

(HOAI Teil 4 Abschnitt 2)<br />

(Hinweis: Die Honorarermittlung für die Planung <strong>de</strong>r technischen Ausrüstung ist in <strong>de</strong>r HOAI<br />

verbindlich geregelt.)<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung steht kein Vertragsmuster zur Verfügung. Die<br />

Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung ist frei zu formulieren. Es ist das neutrale Vertragsmuster<br />

VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Leistungen bei <strong>de</strong>r Technischen Ausrüstung von Ingenieurbauwerken sind nach Teil 4 Abschnitt 2<br />

HOAI zu vergüten, wenn sie einer <strong>de</strong>r dort genannten 8 Anlagengruppen zuzuordnen sind (z. B. die<br />

Betriebseinrichtungen eines Straßentunnels; sie gehören zur Anlagengruppe nach § 51 Abs. 2 Nr. 7<br />

HOAI, „nutzungsspezifische Anlagen … in Ingenieurbauwerken). Das Honorar und die<br />

Berechnungsfaktoren sind in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages (Vordruck VII.100) i.V.m. Vordruck VII.100.2<br />

festzulegen (vgl. § 7 HOAI).<br />

Die Honorare für die Technische Ausrüstung von Verkehrsanlagen (z. B. Lichtsignalanlagen,<br />

Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Straßenbeleuchtung) sind nicht in Teil 4 Abschnitt 2 HOAI erfasst.<br />

Diese Leistungen sind, soweit sie mit <strong>de</strong>r Objektplanung für Ingenieurbauwerken erbracht wer<strong>de</strong>n,<br />

nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI zu vergüten. Soweit diese Leistungen geson<strong>de</strong>rt erbracht wer<strong>de</strong>n, kann<br />

ein Honorar frei vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten steht <strong>de</strong>r Vordruck VII.108.2 mit <strong>de</strong>n<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung. Dieser ist <strong>de</strong>m Vertrag beizufügen.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind gemäß § 6 Abs. 1 HOAI auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />

o<strong>de</strong>r, soweit diese nicht vorliegt, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Kostenschätzung zu ermitteln.<br />

(4) Honorarzone<br />

Für die Zuordnung <strong>de</strong>r Honorarzone nach § 54 Abs. 2 HOAI steht für gängige Objekte als Regel die<br />

Objektliste in <strong>de</strong>r Anlage 3 zur HOAI zur Verfügung.<br />

(5) Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerke mit erheblichen Längenabmessungen und/o<strong>de</strong>r<br />

Wie<strong>de</strong>rholungen<br />

Bei Ingenieurbauwerken mit erheblichen Längenabmessungen und weitgehend gleichbleiben<strong>de</strong>n<br />

Planungsparametern (z. B. Tunnelbauwerken), bei <strong>de</strong>nen kein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

<strong>de</strong>m Honorar, das nach <strong>de</strong>n vollen anrechenbaren Kosten ermittelt wird, und <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers besteht, ist § 7 Abs. 3 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n, d. h. die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r HOAI dürfen<br />

durch schriftliche Vereinbarung unterschritten wer<strong>de</strong>n. Bei Tunnelbauwerken mit zwei o<strong>de</strong>r mehr<br />

Röhren ist darüber hinaus zu prüfen, ob § 11 HOAI anzuwen<strong>de</strong>n ist.<br />

(6) Leistungen im Bestand<br />

Ein Zuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn Eingriffe in die vorhan<strong>de</strong>ne Ausrüstung<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n (s. § 2 Nr. 6 und 7 HOAI). Der Ersatz einer Technischen Ausrüstung durch eine<br />

neue gilt nicht als Umbau o<strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung im Sinne von § 2 Nr. 6 und 7 HOAI. Soll kein Zuschlag<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n, ist dies gemäß § 35 (1) HOAI auszuschließen.<br />

© VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010

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