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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.102.3<br />

Hinweise zur Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />

zu Zeile 1<br />

zu Zeilen 1, 8, 9<br />

zu Zeile 2.1<br />

zu Zeile 2.6<br />

zu Zeile 3.2<br />

zu Zeile 11<br />

zu Zeile 14<br />

Die Gesamtkosten sind alle im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />

anfallen<strong>de</strong>n Kosten. Ggf. ist § 4 Abs. 2 HOAI zu beachten.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke (Brücken, Stützmauern) rechnen grundsätzlich<br />

nicht zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten. 10 v.H. <strong>de</strong>r Kosten dieser Bauwerke können<br />

analog §45 (2) HOAI wegen <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Straßenplanung festzulegen<strong>de</strong>n<br />

Geometrie angerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht, wenn <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

gleichzeitig Grundleistungen für die Ingenieurbauwerke übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ist dies <strong>de</strong>r Fall, so erfolgt in <strong>de</strong>n Zeilen 8 und 9 keine Eintragung; die Honorare<br />

sind dann getrennt für die Verkehrsanlage und die Ingenieurbauwerke zu<br />

berechnen.<br />

Zu <strong>de</strong>n Kosten für das Baugrundstück gehören <strong>de</strong>r Erwerb, das rechtliche<br />

Freimachen - darunter ist das Freimachen von Rechten Dritter zu verstehen -<br />

sowie an<strong>de</strong>re einmalige Abgaben für Erschließung.<br />

Zu <strong>de</strong>n Baunebenkosten gehören die Kosten, die bei <strong>de</strong>r Planung und<br />

Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften<br />

o<strong>de</strong>r nach beson<strong>de</strong>rer vertraglicher Vereinbarung entstehen. Es sind dies in <strong>de</strong>r<br />

Regel Kosten für Vorplanung, Bauplanung (z. B. Ausführungsstatik bei Brücken),<br />

Bauüberwachung, behördliche Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen,<br />

beson<strong>de</strong>re künstlerische Gestaltung, Finanzierungen und Abgaben.<br />

Die Erschließung umfasst die öffentliche und die nichtöffentliche Erschließung.<br />

Zu <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten zählen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Koordinierungsaufwand<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers ganz o<strong>de</strong>r teilweise Installationen, betriebstechnische Anlagen<br />

und betriebliche Einbauten, wie z. B. elektro- und maschinentechnische<br />

Einrichtungen bei Tunneln und Kläranlagen.<br />

Die in § 45 (3) HOAI vorgesehenen Abmin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten<br />

kommen bei <strong>de</strong>r Entwurfs- und Bauvermessung für Verkehrsanlagen voll zum<br />

Tragen.<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010 2

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