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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.102.1a<br />

Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1, Pkt. 1.5 HOAI)<br />

Hinweise zur Erstellung <strong>de</strong>s Vertrags Entwurfsvermessung für Ingenieurbauwerke und<br />

Verkehrsanlagen<br />

(Hinweis: Der Honorarermittlung für vermessungstechnische Leistungen ist in <strong>de</strong>r unverbindlichen<br />

Anlage 1 zur HOAI – Orientierungshilfe – Pkt. 1.5 erfasst.)<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung<br />

(1) Für die Beschreibung <strong>de</strong>r Leistung kann das Vertragsmuster VII.102a verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Als<br />

Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages sind die TVB-Vermessung zu vereinbaren. Damit wer<strong>de</strong>n auch die RAS-<br />

Verm und die RE Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar unterliegt keiner verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>r unverbindlichen Anlage 1.5 HOAI aufgeführten Regelungen zur<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars stellen <strong>de</strong>shalb nur –<br />

unverbindliche – Orientierungswerte dar.<br />

(3) Anrechenbare Kosten<br />

Als Hilfe für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten stehen die Vordrucke VII.102.3 und VII.102.4<br />

mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Hinweisen zur Verfügung.<br />

Die anrechenbaren Kosten sind auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln<br />

und <strong>de</strong>n Bewerbern im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsabfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu<br />

stellen. Solange noch keine Entwurfsplanung als Voraussetzung für eine Kostenberechnung vorliegt,<br />

können die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Kostenschätzung vorläufig ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass bei Verkehrsanlagen 100 v. H. <strong>de</strong>r ermittelten Kosten anzurechnen sind,<br />

während bei Ingenieurbauwerken eine gestaffelte Abmin<strong>de</strong>rung dieser Kosten vorzunehmen ist.<br />

(4) Honorarzone<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Honorarzone kann sich an <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI, Pkt.1.5.3 orientieren.<br />

Entsprechen<strong>de</strong> Bewertungsmerkmale sind in <strong>de</strong>m Vordruck VII.102.5 enthalten.<br />

(5) Pauschalhonorar<br />

In <strong>de</strong>r Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Angemessenheit <strong>de</strong>s Honorars<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Angemessenheit <strong>de</strong>s aufgrund einer Leistungsanfrage angebotenen Honorars kann<br />

das sich aus <strong>de</strong>n Tafeln in <strong>de</strong>r Anlage 1 zur HOAI (Pkt. 1.5) ergeben<strong>de</strong> unverbindliche<br />

Berechnungshonorar unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Aufstellung heran gezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird das unverbindliche Honorar <strong>de</strong>r Anlage 1 <strong>de</strong>r HOAI (Orientierungswert) um mehr als 20 v.H.<br />

unterschritten, ist vom Bieter eine schriftliche, plausible Aufklärung über die Ermittlung <strong>de</strong>s Honorars<br />

zu verlangen. Anhand <strong>de</strong>r vom Bieter vorgelegten Unterlagen ist zu prüfen, ob das Honorar eine<br />

einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist das Angebot<br />

auszuschließen.<br />

(7) Das Honorar ist in § 7 <strong>de</strong>s Vertrages zu vereinbaren.<br />

(8) Beauftragung von Teilen einer Leistung<br />

Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Leistungen o<strong>de</strong>r nur Teile von Leistungen<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen <strong>de</strong>n Bewerbern<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Leistungsanfrage mitzuteilen.<br />

© VHF Bayern2008 - Stand Juni 2010<br />

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