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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.4<br />

Sofern im Einzelfall notwendig, sind die dann erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angaben nach § 5 Abs. 7 (Zertifizierung) und 8<br />

(Umweltmanagement) VOF zu verlangen. Diese Erfor<strong>de</strong>rnis<br />

ist in <strong>de</strong>r Dokumentation nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen<br />

Anzukreuzen nur falls zutreffend<br />

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />

III.3.1) Angaben zu einem beson<strong>de</strong>ren Berufsstand<br />

III.3.2) Für die Erbringung <strong>de</strong>r Dienstleistung<br />

verantwortliches Personal<br />

Hier ist ja anzukreuzen bei Leistungen für die Berufsstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Architekten, (beraten<strong>de</strong>n) Ingenieure, Innen- und<br />

Landschaftsarchitekten, Stadtplaner<br />

Als Vorschrift ist dann das BauKaG zu nennen und auf die<br />

verlangten Nachweise zur Bauvorlageberechtigung, etc in Nr.<br />

III.2.1 dieser Bekanntmachung zu verweisen.<br />

Bei Prüfsachverständigenleistungen ist als Vorschrift die<br />

PrüfVBau zu nennen.<br />

Hier ist ja anzukreuzen (Bezug siehe Pflichttext in III.2.1)<br />

Zu beachten ist § 4 Abs. 1 Satz 2 VOF!<br />

ABSCHNITT IV: VERFAHREN<br />

IV.1) VERFAHRENSART<br />

IV.1.1) Verfahrensart<br />

Anzukreuzen ist das Verhandlungsverfahren und nein zur<br />

Vorauswahl<br />

Die Alternativen „offen, nichtoffen, beschleunigtes<br />

nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog“ sind in <strong>de</strong>r<br />

VOF nicht vorgesehen<br />

Alternative „Beschleunigtes Verhandlungsverfahren“:<br />

Grundlage für die nur in Ausnahmefällen mögliche Wahl<br />

eines beschleunigten Verfahrens ist § 7 Abs. 2 VOF. Die<br />

Anwendung ist in <strong>de</strong>r Dokumentation grundsätzlich<br />

nachvollziehbar zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß einer OLG-Entscheidung zur analogen Regelung <strong>de</strong>r<br />

VOF a. F. hat § 7 Abs. 2 VOF bieterschützen<strong>de</strong>n Charakter.<br />

Die Dringlichkeit ist insofern ein Ausnahmetatbestand und als<br />

solcher vom öffentlichen Auftraggeber eng aus- und<br />

darzulegen und zu beweisen. Dabei sind die Interessen <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Bewerber grundsätzlich<br />

dann unterzuordnen, wenn die maßgeblichen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber selbst zuzuschreiben sind.<br />

Nicht ausreichend sind also rein verwaltungsinterne Grün<strong>de</strong>,<br />

etwa Personalmangel durch Urlaub o<strong>de</strong>r Krankheit, o<strong>de</strong>r die<br />

Absicht, durch Verkürzung <strong>de</strong>r Fristen die Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Teilnehmer einzugrenzen. Eine „beson<strong>de</strong>re Dringlichkeit“<br />

setzt in <strong>de</strong>r Regel höhere Gewalt voraus bzw Gegebenheiten,<br />

die außerhalb <strong>de</strong>s Einflussbereiches <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

liegen.<br />

IV.1.2) Beschränkung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsteilnehmer ...<br />

Objektive Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r begrenzten<br />

Zahl von Bewerbern<br />

Gemäß § 10 Abs. 4 VOF ist die Min<strong>de</strong>stzahl grundsätzlich<br />

festzulegen, also drei (o<strong>de</strong>r ggfs mehr) Teilnehmer<br />

einzutragen.<br />

Die Höchstzahl kann festgelegt wer<strong>de</strong>n, dies empfiehlt sich<br />

idR nicht.<br />

Hier sind die Kriterien zu benennen, die eine tragen<strong>de</strong> Rolle<br />

bei <strong>de</strong>r Auswahlentscheidung spielen, z. B. wenn das<br />

Hauptgewicht auf <strong>de</strong>r fachlichen Eignung steht, damit sich die<br />

Bewerber hierauf einstellen können.<br />

Achtung:<br />

Wer<strong>de</strong>n Regeln bei <strong>de</strong>r Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien z.B.<br />

mittels einer Bewertungsmatrix aufgestellt, muss dies hier<br />

aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gleichbehandlung und Transparenz<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011 6

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