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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.100.4<br />

Schutzrecht hingewiesen hat.<br />

(3) Soweit eine Vertragspartei von <strong>de</strong>m Dritten für einen Scha<strong>de</strong>n in Anspruch genommen wird, <strong>de</strong>n<br />

die an<strong>de</strong>re Vertragspartei zu tragen hat, kann sie verlangen, dass ihre Vertragspartei sie von <strong>de</strong>r<br />

Verbindlichkeit gegenüber <strong>de</strong>m Dritten befreit. Sie darf <strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>s Dritten nicht anerkennen<br />

o<strong>de</strong>r befriedigen, ohne <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu<br />

haben.<br />

§ 12<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(1) Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Er hat zu gewährleisten,<br />

dass zur Deckung eines Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag<br />

genannten Deckungssummen besteht. Es ist <strong>de</strong>r Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung <strong>de</strong>r<br />

Ersatzleistung min<strong>de</strong>stens das Zweifache <strong>de</strong>r Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften<br />

muss Versicherungsschutz für je<strong>de</strong>s Mitglied bestehen.<br />

(2) Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

(3) Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />

Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.<br />

§ 13<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

(1) Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit diese Leistungen dort<br />

zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r vertragsschließen<strong>de</strong>n Stelle (Bauamt).<br />

(2) Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die <strong>de</strong>m Bauamt unmittelbar<br />

vorgesetzte Behör<strong>de</strong> anrufen.<br />

(3) Soweit die Voraussetzungen gem. § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich <strong>de</strong>r<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

(4) Streitfälle berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen.<br />

(5) Bei Auslegung <strong>de</strong>s Vertrages ist ausschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>utscher Sprache abgefasste<br />

Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache. Für die<br />

Regelung <strong>de</strong>r vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern gilt<br />

ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

§ 14<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

(1) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit <strong>de</strong>r Vertretung beauftragte,<br />

im Vertrag genannte Mitglied die Fe<strong>de</strong>rführung. Es vertritt alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>m<br />

©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 6

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