22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII.100.4<br />

(4) Im Falle einer Überzahlung hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er<br />

innerhalb von 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach Zugang <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsschreibens nicht, befin<strong>de</strong>t er sich<br />

mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über <strong>de</strong>m<br />

Basiszinssatz <strong>de</strong>s § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung kann sich <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer nicht berufen.<br />

(5) Die Verjährung <strong>de</strong>r Honorarfor<strong>de</strong>rung beginnt grundsätzlich mit <strong>de</strong>ren Fälligkeit. Die Verjährung<br />

einer auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützten For<strong>de</strong>rung beginnt spätestens,<br />

wenn die Frist von 2 Monaten abgelaufen ist, ohne dass <strong>de</strong>r Auftraggeber substantiierte<br />

Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist die Rechnung nur teilweise prüffähig,<br />

beginnt die Verjährung <strong>de</strong>r Honorarschlussrechnung grundsätzlich erst mit <strong>de</strong>r Erteilung einer<br />

insgesamt prüffähigen Schlussrechnung.<br />

§ 9<br />

Kündigung<br />

(1) Wird aus einem Grund gekündigt, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Auftraggeber zu vertreten hat, erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

für die ihm übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug <strong>de</strong>r nachgewiesenen<br />

ersparten Aufwendungen. Diese wer<strong>de</strong>n ohne Nachweis auf 60 % für die noch nicht erbrachten<br />

Leistungen <strong>de</strong>r Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung <strong>de</strong>r Bauoberleitung, sowie <strong>de</strong>r<br />

Vermessung festgelegt; für alle übrigen Leistungen wer<strong>de</strong>n die ersparten Aufwendungen auf 40 %<br />

festgelegt, es sei <strong>de</strong>nn, geringere o<strong>de</strong>r höhere ersparte Aufwendungen wer<strong>de</strong>n nachgewiesen.<br />

(2) Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin<br />

vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten<br />

und die für diese nachweisbar entstan<strong>de</strong>nen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Der<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch <strong>de</strong>s Auftraggebers bleibt unberührt.<br />

(3) Bei einer vorzeitigen Beendigung <strong>de</strong>s Vertragsverhältnisses bleiben insbeson<strong>de</strong>re die Ansprüche<br />

<strong>de</strong>r Vertragsparteien aus <strong>de</strong>n §§ 5 bis 7 unberührt.<br />

§ 10<br />

Verjährung von Mängelansprüchen<br />

(1) Die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in fünf Jahren.<br />

(2) Die Verjährungsfrist beginnt mit <strong>de</strong>r schriftlichen Erklärung <strong>de</strong>s Auftraggebers, dass die Leistung<br />

vertragsgemäß erbracht ist.<br />

§ 11<br />

Haftung<br />

(1) Haftet <strong>de</strong>r Auftragnehmer wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>de</strong>r Technik o<strong>de</strong>r sonstiger schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten, so hat er <strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r baulichen Anlage und die vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig verursachten an<strong>de</strong>ren<br />

Schä<strong>de</strong>n in voller Höhe zu ersetzen. Im Übrigen haftet er für je<strong>de</strong> Pflichtverletzung bis zur Höhe <strong>de</strong>r<br />

tatsächlich abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, min<strong>de</strong>stens bis zur Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag<br />

vereinbarten Deckungssummen <strong>de</strong>r Haftpflichtversicherung.<br />

(2) Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet im Verhältnis <strong>de</strong>r Vertragsparteien zueinan<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer allein, wenn er selbst das geschützte Verfahren o<strong>de</strong>r die Verwendung geschützter<br />

Gegenstän<strong>de</strong> angeboten o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber die Verwendung vorgeschrieben und auf das<br />

©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!