22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII.100.4<br />

§ 1<br />

Allgemeine Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

(1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik, <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit und <strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, über die er sich stets auf <strong>de</strong>m<br />

Laufen<strong>de</strong>n zu halten hat, gewissenhaft auszuüben.<br />

Bei Leistungen <strong>de</strong>r Prüfingenieure sind zusätzlich die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung zu gewährleisten.<br />

(2) Als Sachwalter seines Auftraggebers darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Unternehmer- o<strong>de</strong>r<br />

Lieferanteninteressen vertreten. Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n in § 1 <strong>de</strong>s<br />

Vertrages bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte bzw. an<strong>de</strong>re Auftraggeber im<br />

Zusammenhang mit dieser Maßnahme erbringen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber stimmt ausdrücklich<br />

schriftlich zu. Etwaige For<strong>de</strong>rungen von Dritten, insbeson<strong>de</strong>re von Trägern öffentlicher Belange, hat<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich <strong>de</strong>m Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.<br />

(3) Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen die schriftlichen Anordnungen und Anregungen <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers zu Grun<strong>de</strong> zu legen und etwaige Be<strong>de</strong>nken hiergegen <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

Die Erfolgshaftung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit seines Werkes<br />

wird durch die Entgegennahme o<strong>de</strong>r Anerkennung <strong>de</strong>s Auftraggebers nicht eingeschränkt.<br />

(4) Nicht vereinbarte Leistungen, die <strong>de</strong>r Auftraggeber zur Herstellung <strong>de</strong>r baulichen Anlage for<strong>de</strong>rt,<br />

hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer mit zu übernehmen; die Vergütung hierfür hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer vor<br />

Leistungsbeginn mit <strong>de</strong>m Auftraggeber zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Leistung; in solchen Fällen richtet sich das Honorar nach <strong>de</strong>n Ermittlungsgrundlagen <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Leistung. Notwendige Überarbeitungen <strong>de</strong>r Unterlagen bei unverän<strong>de</strong>rter<br />

Aufgabenstellung und bei nur unwesentlich verän<strong>de</strong>rten For<strong>de</strong>rungen begrün<strong>de</strong>n keinen Anspruch auf<br />

zusätzliche Vergütung.<br />

(5) Wird erkennbar, dass ein vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich zu unterrichten und mögliche<br />

Einsparungen aufzuzeigen.<br />

(6) Der Auftragnehmer darf ihm übertragene Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers weiter vergeben.<br />

(7) Alle Erklärungen und Verhandlungen sowie die Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung einschl. aller Zwischenschritte erfolgen in <strong>de</strong>utscher Sprache.<br />

(8) Bei Prüfingenieurleistungen darf sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>r Mithilfe von befähigten und<br />

zuverlässigen Mitarbeitern nur in einem solchen Umfang bedienen, wie er ihre Tätigkeit voll<br />

überwachen kann, Der Prüfingenieur kann sich nur im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Straßenbaubehör<strong>de</strong><br />

durch einen an<strong>de</strong>ren Prüfingenieur vertreten lassen.<br />

Sind zu ordnungsgemäßen Prüfung <strong>de</strong>r eingereichten Unterlagen Spezialkenntnisse erfor<strong>de</strong>rlich, die<br />

<strong>de</strong>r Prüfingenieur nicht besitzt bzw. die nicht zu seiner Fachrichtung gehören, so hat <strong>de</strong>r Prüfingenieur<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber hierauf hinzuweisen und die Hinzuziehung eines Prüfingenieurs mit speziellen<br />

Kenntnissen bzw. <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Fachrichtung zu beantragen.<br />

©VHF Bayern 2008 - Stand Juni 2010 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!