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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.100.3<br />

Allgemeine Hinweise zur Honorarermittlung (gilt für alle Verträge)<br />

1. Berechnungshonorare nach HOAI<br />

(1) Berechnungshonorare sind nur für die in „Leistungsbil<strong>de</strong>rn“ erfassten Leistungen <strong>de</strong>r HOAI<br />

vorgesehen, soweit die Honorartafelwerte nicht unter- bzw. überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Berechnungshonorar richtet sich nach:<br />

– <strong>de</strong>n anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>s Objekts (ohne Umsatzsteuer) bzw. <strong>de</strong>r Fläche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Verrechnungseinheiten,<br />

– <strong>de</strong>r Honorarzone, <strong>de</strong>r das Objekt zuzuordnen ist,<br />

– <strong>de</strong>m Leistungsumfang und<br />

– <strong>de</strong>r einschlägigen Honorartafel.<br />

(2) Die HOAI sieht für die Berechnung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten unterschiedliche<br />

Kostenermittlungsarten (Baukostenvereinbarung, Kostenschätzung, Kostenberechnung) vor, die sich<br />

im Wesentlichen durch <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m jeweiligen Planungsstand entsprechen<strong>de</strong>n Genauigkeitsgrad<br />

unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß § 17 AVB-ING (VII.100.4) wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Kostenbegriffe unterschie<strong>de</strong>n:<br />

Baukostenvereinbarung = grob überschlägige Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtkosten anhand<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Erfahrungswerte o<strong>de</strong>r typisieren<strong>de</strong>r Kennwerte<br />

Kostenschätzung = überschlägige Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtkosten auf Grund von<br />

Erfahrungswerten<br />

Kostenberechnung = Ermittlung <strong>de</strong>r angenäherten Gesamtkosten auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Entwurfsplanung auf Grund <strong>de</strong>r im Einzelnen ermittelten Mengen<br />

und <strong>de</strong>r zugehörigen Einzelkosten (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Leistungsphase 3)<br />

(3) Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten und zur Beauftragung und zur Abrechnung<br />

Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

einer vorläufigen Kostenschätzung zu ermitteln. Die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten zur<br />

Abrechnung erfolgt:<br />

- bei ausschließlicher Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphasen 1 und 2 auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

(endgültigen) Kostenschätzung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2),<br />

- bei gleichzeitiger Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Kostenberechnung (in <strong>de</strong>r Regel Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3)<br />

Alternativ lässt § 6 Abs. (2) HOAI zu, dass die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, dass das<br />

Honorar auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten einer Baukostenvereinbarung vereinbart und<br />

abgerechnet wird. Dieses ist <strong>de</strong>rzeit nur als Pilotprojekt nach vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>r Obersten<br />

Baubehör<strong>de</strong> möglich.<br />

Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 3 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r (endgültigen) Kostenschätzung (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 2) zu ermitteln. Die<br />

Abrechnung erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung (i.d.R.<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />

Bei Beauftragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 4 und ggf. weiterer sind die anrechenbaren Kosten auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Kostenberechnung (i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3) zu ermitteln. Die<br />

Abrechnung erfolgt ebenfalls auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung<br />

(i.d.R. Ergebnis <strong>de</strong>r Leistungsphase 3).<br />

(4) Alle Kosten sind auf <strong>de</strong>r Grundlage von aktuellen Netto-Baupreisen zu ermitteln, d. h. ohne<br />

Berücksichtigung<br />

– <strong>de</strong>r Umsatzsteuer,<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />

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