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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.100.1<br />

(11) Zu "Rechtsverbindliche Unterschriften":<br />

Der Vertrag ist vom Auftraggeber erst zu unterschreiben, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftragnehmer ihn<br />

unterschrieben hat. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine von allen Bietern unterschriebene Erklärung<br />

vorliegen, in <strong>de</strong>r auch die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären ist.<br />

(12) Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Vordrucken VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3.<br />

Die Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3 sind wie folgt zu verwen<strong>de</strong>n:<br />

− Wenn in einem Vertrag Leistungen aus mehreren Fachbereichen zusammengefasst wer<strong>de</strong>n,<br />

verschie<strong>de</strong>ne Objekte geplant wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenn sich die Honorarermittlung abschnittsweise bzw.<br />

für verschie<strong>de</strong>ne Lose eines Vertrages nicht in einem Vordruck übersichtlich und zweifelsfrei<br />

durchführen lässt, so ist für je<strong>de</strong>s Teilhonorar ein geson<strong>de</strong>rter Vordruck "Honorarermittlung"<br />

(Vordrucke VII.100.2, VII.115.3, VII.109.3, VII.110.3 und VII.114.3) zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

− Die Angaben zu <strong>de</strong>n Zuschlägen zum Honorar in Nr. 4.1 <strong>de</strong>s Vordruckes VII.100.2 müssen in<br />

je<strong>de</strong>m Fall sachgerecht und vollständig ausgefüllt wer<strong>de</strong>n, da bei einer fehlen<strong>de</strong>n Eintragung ab<br />

Honorarzone II ein Zuschlag in Höhe von 20 v.H. als vereinbart gelten kann (§§ 35, 42,46 und 49<br />

HOAI).<br />

(13) Erläuterungen zu <strong>de</strong>n sonstigen Vordrucken<br />

Für die Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten, <strong>de</strong>r Flächen, <strong>de</strong>r Verrechnungseinheiten und <strong>de</strong>r<br />

Honorarzone stehen entsprechen<strong>de</strong> Vordrucke in Teil VII zur Verfügung. Der Auftraggeber gibt diese<br />

Berechnungsgrundlagen für das Honorar in <strong>de</strong>r Regel im Entwurf <strong>de</strong>s Vertrages vor.<br />

Hinweise zur sachgerechten Verwendung dieser Vordrucke sind ggf. auf <strong>de</strong>ren Rückseite aufgeführt.<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />

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