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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.100.1<br />

Allgemeine Hinweise für die Vertragsgestaltung (gilt für alle Verträge)<br />

(1) Der Auftraggeber hat für <strong>de</strong>n vorzubereiten<strong>de</strong>n Vertrag die jeweiligen Vertragsmuster zu<br />

verwen<strong>de</strong>n. Ist für die Leistung kein geeignetes Vertragsmuster vorhan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r stimmen die zu<br />

vereinbaren<strong>de</strong>n Leistungen nicht mit <strong>de</strong>n im Vertragsmuster beschriebenen Leistungen überein, ist<br />

das neutrale Vertragsmuster VII.100 zu verwen<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind zu verwen<strong>de</strong>n:<br />

− bei Verträgen über Leistungen mit einem Honorar nach beson<strong>de</strong>rer Berechnung auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.100.2,<br />

− bei Verträgen über landschaftsplanerische Leistungen mit einem Berechnungshonorar auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage von Flächen o<strong>de</strong>r Verrechnungseinheiten: Vordrucke VII.109.3 bzw. VII.110.3<br />

− bei Verträgen für Bauüberwachung: Vordruck VII.114.3,<br />

−<br />

−<br />

bei Verträgen mit Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: n.n.b.<br />

Vordruck VI.11 (Nie<strong>de</strong>rschrift über die Verpflichtung): Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers: Aufgrund<br />

Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m<br />

Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die<br />

Verpflichtungserklärung (VI.11) beizufügen und als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

− bei Verträgen zu FFH-Prüfungen Vordrucke VII.112.3 bzw. VII.112.4 o<strong>de</strong>r VII.112.5,<br />

− bei Verträgen über Prüfingenieurleistungen mit einem Honorar nach beson<strong>de</strong>rer Berechnung auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage anrechenbarer Kosten (Berechnungshonorar): Vordruck VII.115.3 und VII.115.4.<br />

Erläuterungen zu <strong>de</strong>n Vertragsmustern<br />

(2) Zum Titelblatt:<br />

Außer <strong>de</strong>r vollständigen Angabe von Auftraggeber und Auftragnehmer sind insbeson<strong>de</strong>re lfd. Nr.,<br />

Bezeichnung und Seitenanzahl <strong>de</strong>r Anlagen einzutragen.<br />

(3) Zu "§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages":<br />

Bei Abs. 1 ist die genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Leistung aufzuführen und bei Abs. 2 ist das Zutreffen<strong>de</strong><br />

anzukreuzen bzw. zu ergänzen.<br />

(4) Zu "§ 2 Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages":<br />

Dem Vertrag sind stets die "Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für Leistungen <strong>de</strong>r Ingenieure und<br />

Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau“ (AVB, VII.100.4 VHF) zu Grun<strong>de</strong> zulegen. Diese<br />

dürfen grundsätzlich nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Als weitere Bestandteile <strong>de</strong>s Vertrages sind die einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen<br />

anzukreuzen bzw. zusätzlich aufzuführen.<br />

Falls diese Unterlagen <strong>de</strong>m Vertrag nicht als Anlage beigefügt wer<strong>de</strong>n, sind Bezugshinweise zu<br />

geben.<br />

(5) Zu "§ 3 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers":<br />

Die vom Auftragnehmer zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen sind <strong>de</strong>tailliert zu beschreiben. Es können die<br />

jeweiligen Vertragsmuster verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dabei sind nichtzutreffen<strong>de</strong> bzw. nicht zu<br />

beauftragen<strong>de</strong> Abschnitte bzw. Leistungen zu streichen, zusätzlich erfor<strong>de</strong>rliche Abschnitte bzw.<br />

Leistungen sind zu ergänzen. Sofern Beson<strong>de</strong>re Leistungen anfallen, soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

angeben, ob und ggf. in welcher Höhe er hierfür eine Vergütung for<strong>de</strong>rt.<br />

(6) Zu "§ 4 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers und fachlich Beteiligter":<br />

Hier sind alle Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer fachlich Beteiligter <strong>de</strong>tailliert zu<br />

beschreiben, die für die vom Auftragnehmer zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen von Be<strong>de</strong>utung sind. Dabei<br />

kann es sich um vorbereiten<strong>de</strong>, begleiten<strong>de</strong>, nachfolgen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bereits erbrachte Leistungen han<strong>de</strong>ln.<br />

Diese Leistungen sind ggf. aus § 3 <strong>de</strong>s jeweiligen Vertragsmusters zu entnehmen. Es soll <strong>de</strong>utlich<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n, um welche Leistungen es sich han<strong>de</strong>lt und wer die nicht übertragenen Leistungen<br />

erbringt; dies gilt sowohl für eigene Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers als auch für die Leistungen an<strong>de</strong>rer<br />

an <strong>de</strong>r Planung fachlich Beteiligter.<br />

(7) Zu "§ 5 Termine und Fristen":<br />

Für die zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen können entwe<strong>de</strong>r datumsmäßig bestimmte Termine o<strong>de</strong>r Fristen,<br />

z. B. Tage, Wochen o<strong>de</strong>r Monate, vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Sie sind ausreichend zu bemessen.<br />

Außergewöhnlich kurze Fristen sind nur bei beson<strong>de</strong>rer Dringlichkeit vorzusehen.<br />

© VHF Bayern 2008 – Stand Juni 2010<br />

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