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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.41<br />

Auftragsnummer:<br />

§ 9<br />

Zahlungen<br />

9.1 Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung bis höchstens zu einem<br />

Drittel <strong>de</strong>s Auftragswertes verlangen, wenn er dafür Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft<br />

nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>s Auftraggebers leistet.<br />

Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind möglich.<br />

9.2 Die prüffähige Schlussrechnung ist spätestens vier Wochen nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistung zu<br />

stellen und wird vier Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig.<br />

§ 10<br />

Kündigung<br />

10.1 Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 11<br />

Haftung und Verjährung<br />

11.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers, wie Mängel- und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />

11.2 Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt mit <strong>de</strong>r Abnahme.<br />

§ 12 Haftpflichtversicherung<br />

12.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten Vertragszeit<br />

unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines<br />

Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten Deckungssummen<br />

besteht.<br />

Die Deckungssummen <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung <strong>de</strong>s Auftragnehmers müssen min<strong>de</strong>stens<br />

betragen:<br />

Für Personenschä<strong>de</strong>n €<br />

Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />

12.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s Fortbestehens<br />

<strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

12.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />

Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich<br />

durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.<br />

§ 13<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

13.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />

dort zu erbringen sind, sonst <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Bauamts.<br />

13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zuständigen Stelle.<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 6 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006

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