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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.41<br />

Auftragsnummer:<br />

6.1.1 Vergütung für die Leistungen nach 3.2 €<br />

abzüglich Preisgeld * - €<br />

6.1.2 Vergütung für die Leistungen nach 3.3<br />

einschl. Ausführung, Material, Transport und Montage<br />

€<br />

€<br />

Gesamtvergütung (brutto) €<br />

6.1.3 In <strong>de</strong>r Gesamtvergütung sind alle anfallen<strong>de</strong>n Aufwendungen (Post- und Fernsprechgebühren<br />

Fahrtgel<strong>de</strong>r, Übernachtungen, Tagesspesen, Transportkosten, Materialkosten, evtl. Gerüst-<br />

und Montagekosten sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer) enthalten.<br />

§ 7<br />

Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>n Beteiligten<br />

7.1 Das fertige Werk muss <strong>de</strong>n allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik und <strong>de</strong>n öffentlichrechtlichen<br />

Bestimmungen entsprechen.<br />

7.2 Der Auftragnehmer legt seinen Leistungen die vom Auftraggeber dafür bestimmten Unterlagen<br />

zugrun<strong>de</strong>; das sind insbeson<strong>de</strong>re Empfehlungen und Hinweise <strong>de</strong>s Gutachtergremiums,<br />

sowie Lagepläne, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten.<br />

7.3 Der Auftragnehmer darf für <strong>de</strong>n Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.<br />

7.4 Der Künstler erteilt <strong>de</strong>m Auftraggeber Auskunft und gewährt ihm Einblick in die von ihm gefertigten<br />

Ausarbeitungen.<br />

7.5 Die von <strong>de</strong>m Auftragnehmer gefertigten und beschafften Unterlagen einschließlich Mo<strong>de</strong>ll<br />

sind <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen; sie wer<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>ssen Eigentum.<br />

7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben<br />

und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß<br />

erbringen können. Verzögern sich Teile dieser Leistungen, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet,<br />

dies <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

7.7 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer unverzüglich<br />

schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />

§ 8<br />

Urheberrecht<br />

8.1 Der Auftraggeber darf das fertige Werk für <strong>de</strong>n im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf<br />

es bei Bedarf auch an einem an<strong>de</strong>ren Standort auf <strong>de</strong>m Baugrundstück o<strong>de</strong>r auf einem an<strong>de</strong>ren<br />

Grundstück aufstellen. Wenn <strong>de</strong>r Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen<br />

war, darf er nur mit Einverständnis <strong>de</strong>s Auftragnehmers verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bei Gefahr im<br />

Verzug darf <strong>de</strong>r Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis <strong>de</strong>s Auftragnehmers <strong>de</strong>n<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit anpassen.<br />

8.2 Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird <strong>de</strong>r Auftraggeber im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.<br />

8.3 Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk <strong>de</strong>s Auftragnehmers im Rahmen<br />

von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme o<strong>de</strong>r das fertige Gebäu<strong>de</strong><br />

veröffentlichen.<br />

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffen<strong>de</strong>s löschen Seite 5 von 7<br />

Vertragsmuster Stand Juni 2006

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