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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.34.0<br />

Auf Auftraggeberseite kommen in Betracht:<br />

- Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, vertreten durch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung o<strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung,<br />

- Bun<strong>de</strong>sanstalt für Immobilienaufgaben ,<br />

- sonstige Dritte (siehe Abschnitt L.3 RBBau).<br />

Die Vertretungsfolge „Fachaufsicht führen<strong>de</strong> Ebene“ und „Baudurchführen<strong>de</strong><br />

Ebene“ ist darzustellen.<br />

zu § 6<br />

Spezifische<br />

Leistungspflichten<br />

Inwieweit alle im Vertragsmuster aufgeführten Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich sind<br />

o<strong>de</strong>r sogar teilweise erweitert wer<strong>de</strong>n müssen, kann abschließend nur abhängig<br />

von <strong>de</strong>r Maßnahme festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

zu § 9<br />

Vergütung<br />

Die Leistungen sind nicht Bestandteil <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r nach HOAI. Das<br />

Honorar für SiGeKo-Leistungen ist daher frei zu vereinbaren.<br />

zu § 10<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Der Vereinbarung über die Höhe <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung ist nach<br />

<strong>de</strong>n Hinweisen (in VII.10.0 VHF) zu § 13 <strong>de</strong>s Vertragsmusters Gebäu<strong>de</strong> vorzunehmen<br />

zu § 11.2<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />

nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />

schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />

als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

© VHF Bayern 2008 - Stand <strong>März</strong> 2010

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