22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VII.34.0<br />

Hinweise zum Vertragsmuster - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination<br />

Die Auflistung <strong>de</strong>r Anlagen mit * sowie Textblöcke mit * sind zu prüfen; nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist<br />

zu löschen.<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Baustellenverordnung<br />

/ BaustellV – vom 10. Juni 1998 ist am 01.07.1998 in Kraft<br />

getreten. Sie dient in Verbindung mit <strong>de</strong>m Arbeitsschutzgesetz <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r EG-Richtlinie 92/57/EWG.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Verordnung ist gemäß § 1 BaustellV, die wesentliche Verbesserung<br />

von Sicherheit und Gesundheitsschutz <strong>de</strong>r Beschäftigten auf Baustellen (durch<br />

Prävention).<br />

Nach § 3 BaustellV muss <strong>de</strong>r Bauherr auf Baustellen, auf <strong>de</strong>nen Beschäftige<br />

mehrerer Arbeitgeber tätig wer<strong>de</strong>n, einen geeigneten Koordinator bestellen.<br />

Diese Aufgabe kann nach § 4 BaustellV einem Dritten übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Konkretisierung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung, die sich aus <strong>de</strong>r Baustellenverordnung<br />

ergeben, wur<strong>de</strong> von Seiten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Arbeit (BMA), nunmehr<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Ausschuss für<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) gebil<strong>de</strong>t. Dieser<br />

Ausschuss hat die sogenannten „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ –<br />

RAB – entwickelt, die vom BMAS im Bun<strong>de</strong>sarbeitsblatt (BArb.Bl.) bekannt<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Folgen<strong>de</strong> Regeln wur<strong>de</strong>n bisher erarbeitet:<br />

RAB 01 "Gegenstand, Zustan<strong>de</strong>kommen, Aufbau, Anwendung und<br />

Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r RAB",<br />

RAB 10 "Begriffsbestimmungen",<br />

RAB 25 "Arbeiten in Druckluft",<br />

RAB 30 "Geeigneter Koordinator",<br />

RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan",<br />

RAB 32 "Unterlagen für spätere Arbeiten",<br />

RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 <strong>de</strong>s Arbeitsschutzgesetzes<br />

Das Vertragsmuster basiert hinsichtlich <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s im Wesentlichen<br />

auf <strong>de</strong>n RAB.<br />

Das Vertragsmuster enthält keine Regelung zur Weisungsbefugnis, da <strong>de</strong>r<br />

Bauunternehmer nach § 5 BaustellV verpflichtet ist, die Hinweise <strong>de</strong>s Koordinators<br />

zu berücksichtigen und im Falle von Gefahr im Verzug ein unverzügliches<br />

Han<strong>de</strong>ln auch ohne Befugnis geboten ist. In allen an<strong>de</strong>ren Fällen sind<br />

<strong>de</strong>r Objektüberwacher und <strong>de</strong>r Auftraggeber auf kurzem Wege zu informieren.<br />

Vergabe<br />

Vergaberechtlich sind Leistungen <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators<br />

<strong>de</strong>r VOL zuzuordnen. Unabhängig hiervon ist das Muster auch bei<br />

Unterschreitung <strong>de</strong>s Schwellenwertes zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

zum Deckblatt<br />

Die Angaben zu <strong>de</strong>n Vertragsparteien sind vollständig einzutragen.<br />

Bund:<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!