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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.34<br />

Honorargesamtsumme 9.1.1 bis 9.1.4 – vorläufig –<br />

netto<br />

9.2 Die vorgenannten Festpreise – netto und ohne Nebenkosten - basieren auf <strong>de</strong>m Angebot vom<br />

.<br />

Die Festpreise gelten unverän<strong>de</strong>rt auch im Falle von notwendigen Mehr- o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rmengen und<br />

bei einer zeitlichen Verschiebungen <strong>de</strong>r Leistungserbringung, bezogen auf <strong>de</strong>n vorläufig festgelegten<br />

Leistungsumfang/-zeitraum. Dies gilt auch bei einer Verlängerung <strong>de</strong>r Bauzeit.<br />

Vergütet wird die nachgewiesene Anzahl <strong>de</strong>r Wochen <strong>de</strong>r turnusmäßig durchzuführen<strong>de</strong>n Begehungen.<br />

9.3 Für die Leistungen – Fortschreiben <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans – kann im Falle<br />

einer wesentlichen Programmän<strong>de</strong>rung, in Verbindung mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Planung, soweit diese für das Sicherheitskonzept relevant ist und zu einer maßgebliche Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Unterlage gem. § 3 (2) BaustellV führt, eine Vereinbarung über die Vergütung <strong>de</strong>s<br />

nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwands getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

9.4 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weiter Leistungen, die zur Erreichung<br />

<strong>de</strong>r Ziel- bzw. Aufgabenstellung notwendig sind und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten<br />

Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese<br />

nach Zeitaufwand honoriert. Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />

für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />

für Mitarbeiter (Dipl.-Ing.)<br />

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter, die vergleichbare<br />

technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln. Das<br />

Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />

Über die geleisteten Stun<strong>de</strong>n ist vom Auftragnehmer ein Nachweis zu führen. Dieser muss die<br />

Tätigkeiten im Einzelnen, dass heißt zumin<strong>de</strong>st nach Zeit (Datum und Anzahl <strong>de</strong>r geleisteten<br />

Stun<strong>de</strong>n), Personal und Tätigkeitsinhalte aufführen. Die Nachweise sind vom Auftragnehmer<br />

unterschrieben wöchentlich bei Auftraggeber einzureichen.<br />

9.5 Nebenkosten<br />

9.5.1 Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n:<br />

nicht erstattet. *<br />

insgesamt pauschal mit . v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />

insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von € netto erstattet. *<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n, pauschal<br />

mit v. H. vom Nettohonorar erstattet. *<br />

Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. *<br />

9.5.2 Soweit die Nebenkosten auf Einzelnachweis erstattet wer<strong>de</strong>n, sind sie aufzuschlüsseln nach<br />

9.5.3 Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz / Bayer.<br />

Reisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7

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