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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.22.0<br />

Zu § 3<br />

Unterlagen<br />

Alle zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses vorliegen<strong>de</strong>n, für die Vertragsleistung<br />

maßgeblichen Unterlagen sind aufzulisten und <strong>de</strong>m Auftragnehmer in <strong>de</strong>r<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Anzahl zu übergeben.<br />

Zu § 4 Beauftragung<br />

Zu § 5.5<br />

Unterlagen<br />

Im Vertrag bzw. in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 (Spezifische Leistungspflichten) sind die<br />

Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgesehen<br />

ist.<br />

I In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />

Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />

die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />

nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />

RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />

Zu § 6.1 / 6.2<br />

Energieausweis<br />

Welche Kategorie <strong>de</strong>s Energieausweises (nach Bedarf o<strong>de</strong>r Verbrauch) erfor<strong>de</strong>lich<br />

ist, bestimmt sich im Einzelfall nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r §§ 16 ff EnEV<br />

Zu § 9<br />

Honorar<br />

Zu § 10<br />

Nebenkosten<br />

Zu § 12<br />

Haftpflicht-<br />

Versicherung<br />

Zu § 13.1 Verpflichtung<br />

<strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

Die Vergütung für diese Leistungen ist frei zu vereinbaren. Dabei ist anzustreben,<br />

dass <strong>de</strong>r Vereinbarung die Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI zugrun<strong>de</strong> gelegt wird.<br />

Die möglichen Vereinbarungsvarianten sind im Vertragsmuster aufgelistet.<br />

Wenn Nebenkosten erstattet wer<strong>de</strong>n, ist grundsätzlich die Vereinbarung einer<br />

Pauschale anzustreben; die ihr zu Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind verwaltungsintern<br />

in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />

Der Vereinbarung über die Höhe <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung ist nach <strong>de</strong>n<br />

Hinweisen (in VII.10.0 VHF) zu § 13 <strong>de</strong>s Vertragsmusters Gebäu<strong>de</strong> vorzunehmen.<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />

nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />

schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als<br />

Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2

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