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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

14.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />

Der Auftragnehmer hat die in § 6 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlage VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner<br />

DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu<br />

erstellen.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines<br />

Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-<br />

Verfahrens-Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />

Regelungen und Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und<br />

Wertung und bei <strong>de</strong>r Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse<br />

(Lang- und Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

zu erstellen.<br />

Unterlagen für die Vergabeplattform<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben<br />

für die Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen.<br />

Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />

GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler<br />

hat er zu beseitigen.<br />

Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwen<strong>de</strong>n; Internetadresse<br />

und Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen.<br />

Die geprüfte Datei hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

durch Hochla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform<br />

www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email<br />

o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />

CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln<br />

und je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform<br />

www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />

Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>m Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />

14.3.2 Sonstige Unterlagen<br />

Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

gemäß <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r §§ 5 und 6 zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />

- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />

- die Kostenberechnung<br />

- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />

- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />

14.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

14.4.1 Virtueller Projektraum *<br />

Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch<br />

aller Projektbeteiligten für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen<br />

Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum<br />

Vertrag.<br />

14.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r<br />

abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n<br />

Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten<br />

nach Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten<br />

nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur<br />

Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9

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