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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

Für sonstige Schä<strong>de</strong>n €<br />

§ 13<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig<br />

vor Aufnahme <strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16<br />

RBBau (Verpflichtung nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -<br />

BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n<br />

Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m<br />

Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong> / Stelle mündlich abzugeben.<br />

Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />

Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche<br />

Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />

13.2* Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen<br />

Zugangsbestimmungen (Anlage VI.8 VHF) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet<br />

die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft<br />

gelten. *<br />

13.3*<br />

§ 14<br />

Datenverarbeitung<br />

14.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen<br />

sind die nachstehen<strong>de</strong>n Vorgaben maßgebend:<br />

14.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />

14.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />

Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen<br />

Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch,<br />

Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r<br />

notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach<br />

einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor<br />

Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

14.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die<br />

vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen<br />

wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber vorgegeben.<br />

14.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen<br />

System zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung<br />

auf einem Datenträger zu dokumentieren.<br />

Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang<br />

<strong>de</strong>r vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft<br />

geregelt.<br />

14.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />

und Sonstigem<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8

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