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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

. Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen <strong>de</strong>n Betrag von € nicht überschreiten<br />

(Kostenobergrenze). Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu<br />

erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird.<br />

Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 zu<br />

erstellen.<br />

5.3 Der Auftragnehmer hat seine Planung so auszurichten, dass <strong>de</strong>r Primärenergiebedarf<br />

gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Referenzgebäu<strong>de</strong>s um % unterschritten wird *<br />

folgen<strong>de</strong> Termine eingehalten wer<strong>de</strong>n können: *<br />

- Baubeginn: *<br />

- Fertigstellungstermin: *<br />

- Beginn <strong>de</strong>r Inbetriebnahmephase: *<br />

-<br />

5.4 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige<br />

Unterlagen DIN-gemäß nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 14 zu erstellen, aufeinan<strong>de</strong>r<br />

abzustimmen und sachlich in sich schlüssig <strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen.<br />

5.5 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen<br />

einschl. <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger<br />

nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 14 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />

Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />

Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />

-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />

Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer<br />

im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit<br />

Symbolen anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />

5.6 Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfahren<br />

durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen an<strong>de</strong>ren Fällen<br />

(Zustimmungsverfahren, Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen.<br />

§ 6<br />

Spezifische Leistungspflichten<br />

6.1 * Die spezifischen Leistungspflichten umfassen: Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs gemäß §§ 16 ff EnEV sowie <strong>de</strong>ssen Fortschreibung<br />

unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und Ausführung.<br />

6.2 * Die spezifischen Leistungspflichten umfassen: Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energieverbrauchs gemäß §§ 16 ff EnEV sowie <strong>de</strong>ssen<br />

Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Än<strong>de</strong>rungen im Zuge von Planung und<br />

Ausführung.<br />

6.3 * Die spezifischen Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen die in <strong>de</strong>r<br />

Anlage zu § 6 enthaltenen Leistungen zum Wärmeschutz und <strong>de</strong>r Energieeinsparung<br />

in Gebäu<strong>de</strong>n, die sich in folgen<strong>de</strong> Stufen glie<strong>de</strong>rn:<br />

6.3.1* Leistungsstufe 1 – Planungskonzept<br />

6.3.2 * Leistungsstufe 2 – Entwurfsplanung<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5

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