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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

3.1 Dem Auftragnehmer wer<strong>de</strong>n mit Vertragsabschluss folgen<strong>de</strong> Unterlagen in<br />

- facher Ausfertigung übergeben:<br />

- <strong>de</strong>r genehmigte Bauantrag nach RLBau E *<br />

- die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau *<br />

- die Entscheidungsunterlage – Bau */ die KVM – Bau */ die AA – Bau * gemäß<br />

*<br />

- die Bestandspläne <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s */ <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>komplexes* mit Stand vom<br />

*<br />

in Papierform * / digital * / gemäß beigefügter Planliste *<br />

§ 4<br />

Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers, stufenweise Beaufragung<br />

4.1 Die Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers glie<strong>de</strong>rn sich in allgemeine und spezifische<br />

Leistungspflichten:<br />

- Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Beauftragung<br />

zu beachten und zu erfüllen.<br />

- Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in <strong>de</strong>r jeweils beauftragten Stufe<br />

zu erbringen.<br />

4.2 Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner<br />

Leistungsstufen o<strong>de</strong>r auf einzelne Abschnitte <strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer zunächst mit<br />

- <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe gemäß § 6.3<br />

und/o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises nach § 6.1* / 6.2 *<br />

Die Beauftragung ist beschränkt auf <strong>de</strong>n Bauabschnitt *<br />

4.2.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzu ng <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahme <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit weiteren Leistungen nach § 6 einzeln<br />

o<strong>de</strong>r im Ganzen zu beauftragen. Diese weitere Beauftragung erfolgt schriftlich.<br />

4.2.2 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen <strong>de</strong>r weiteren Leistungsstufen<br />

zu erbringen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber sie ihm innerhalb von 24 Monaten nach<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe überträgt<br />

.<br />

Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung<br />

seines Honorars ableiten.<br />

4.2.3 Für die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n die Termine bzw. Fristen jeweils bei Beauftragung<br />

vereinbart.<br />

§ 5<br />

Allgemeine Leistungspflichten<br />

5.1 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ihm vom Auftraggeber<br />

zur Verfügung zu stellen<strong>de</strong>n Unterlagen aus.<br />

5.2 Bei <strong>de</strong>r Planung ist neben <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmung die Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r vorgegebenen Kostenobergrenze zwingend zu beachten.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4

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