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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.22<br />

§ 1<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />

1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend genannten Leistungen zur<br />

Thermischen Bauphysik für das Gebäu<strong>de</strong> / Objekt<br />

Die Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />

und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Gebäu<strong>de</strong> (AVB) sind Bestandteil dieses<br />

Vertrages.<br />

2.1.2 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige<br />

Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zu beachten:<br />

- „Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayer. Staatsregierung in <strong>de</strong>r<br />

jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />

-<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen:<br />

2.2.1 Für die Leistungen nach §§ 6.3.1 bis 6.3.3 (Planungskonzept, Entwurfsplanung,<br />

Nachweis Wärmeschutz)<br />

- <strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag nach RLBau *- die baufachlich genehmigte und<br />

haushaltsrechtlich anerkannte Entscheidungsunterlage – Bau vom mit<br />

einer Kostenobergrenze von € *<br />

- die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau vom mit einer<br />

Kostenobergrenze von € *<br />

2.2.2 Für die Leistungen nach §§ 6.3.4 bis 6.3.5 (Ausführungsplanung, Mitwirkung bei<br />

<strong>de</strong>r Ausführungsüberwachung):<br />

2.3 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. * /<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt <strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren<br />

nach Art. 59 BayBO. * / <strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. * /<br />

<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. */<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren<br />

nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. *<br />

§ 3<br />

Unterlagen zum Vertrag<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3

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