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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.15.0<br />

Zeitaufwand<br />

(§ 6.2)<br />

Für weitere Leistungen, <strong>de</strong>ren Erfor<strong>de</strong>rnis und Zeitaufwand nicht vorhersehbare<br />

ist, ist die Vergütung auf <strong>de</strong>r Grundlage von Stun<strong>de</strong>nsätzen zu vereinbaren.<br />

Diese Stun<strong>de</strong>nsätze sind unter Berücksichtigung folgen<strong>de</strong>r Tätigkeitsmerkmale<br />

zu vereinbaren:<br />

- Für <strong>de</strong>n Auftragnehmer:<br />

Als Büroinhaber, Geschäftsführer o<strong>de</strong>r Prokurist für Besprechungen und kontrollieren<strong>de</strong><br />

Tätigkeiten.<br />

- Für <strong>de</strong>n Vermessungsingenieur:<br />

Als verantwortlicher Projektbearbeiter, z. B. als Messtruppleiter im Außendienst.<br />

- Für <strong>de</strong>n Vermessungstechniker:<br />

Als techn. Mitarbeiter, z. B. als Beobachter am Instrument, als Auswerter von<br />

Messungen, als qualifizierte Kraft bei <strong>de</strong>r Datenaufbereitung zur Bestandsdokumentation<br />

/ Planerstellung.<br />

-Für <strong>de</strong>n Vermessungsassistent / die Zeichenkraft:<br />

Als angelernter technischer Mitarbeiter, vor allem im Außendienst.<br />

Ein Messtrupp besteht i.d.R. aus 2 Mitarbeitern <strong>de</strong>s Auftragnehmers in <strong>de</strong>r Zusammensetzung<br />

Ingenieur und Techniker o<strong>de</strong>r Assistent sowie einem Fahrzeug<br />

und <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Messinstrumentarium.<br />

Eine Zuziehung weiterer Mitarbeiter kann z. B. erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n bei Untertagearbeiten<br />

o<strong>de</strong>r Kanalbestandsaufnahmen.<br />

Es wird die Arbeitszeit - ohne An- und Abfahrtszeiten - am jeweiligen Geschäftsort<br />

(Außendienst o<strong>de</strong>r Büro) vergütet. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen<br />

(lange Wegezeiten, kurze Arbeitseinsätze) ist eine Vergütung <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n<br />

Wegezeiten unter Berücksichtigung eines Abschlags von 15 v.H. <strong>de</strong>r unter § 6.2<br />

<strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Stun<strong>de</strong>nsätze bei <strong>de</strong>n Nebenkosten zu vereinbaren.<br />

Da in <strong>de</strong>r Regelung zu <strong>de</strong>n Nebenkosten Kosten für Vermessungsfahrzeuge,<br />

an<strong>de</strong>re Messfahrzeuge und hochwertige Geräte keine Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n,<br />

sind diese nunmehr – so sie erfor<strong>de</strong>rlich sind – bei <strong>de</strong>n Stun<strong>de</strong>nansätzen <strong>de</strong>s<br />

Messtrupps zu berücksichtigen.<br />

Nebenkosten<br />

(§ 6.4)<br />

Die Vergütung von Nebenkosten erfolgt auf Einzelnachweis, sofern nicht bei Auftragserteilung<br />

eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist. Alle Nebenkostenberechnungen<br />

und -vereinbarungen sind verwaltungsintern in <strong>de</strong>r Dokumentation<br />

nachvollziehbar darzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ermittlung/Erstattung <strong>de</strong>r Nebenkosten ist die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1<br />

UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />

- bei sonstigen Kosten nur, soweit hierfür die Abrechnung nach nachgewiesenen<br />

und tatsächlichen Kosten vereinbart sind<br />

Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen setzt die Baudurchführen<strong>de</strong> Ebene auf Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten, dass die Reisen so<br />

ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die Leistung ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

kann<br />

Fahrtkosten (auch Tages- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n<br />

Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen,<br />

dürfen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />

- BRKG - vom 13. November 1973 und die dazu her ausgegebenen<br />

Ergänzungen in sinngemäßer Anwendung vorsehen. In Ergänzung zu § 6<br />

BRKG ist für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt,<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 7

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