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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.15.0<br />

<strong>de</strong>r Anlage 1 Pkt. 1.5.4 und 1.5.7 HOAI verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können, sind auf <strong>de</strong>n<br />

Internetseiten <strong>de</strong>r BFR Verm (www.bfrvermessung.<strong>de</strong>) hinterlegt. Im Regelfall ist<br />

die dort beschriebene Erfassung <strong>de</strong>s Grunddatenbestands zu beauftragen. Die<br />

vorgegebene Liste zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>r Objektvermessung kann im<br />

Bedarfsfall ergänzt und als Anlage <strong>de</strong>m Ingenieurvertrag beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />

Einzelleistungen sind in die Nummerierungssystematik <strong>de</strong>s Vertrags einzuordnen.<br />

Im Einzelnen wird für die Übertragung von Leistungen auf Folgen<strong>de</strong>s<br />

hingewiesen:<br />

§ 3.2.2 Die Leistungsphase 2 beschreibt - projektbezogen - mit ihren Grundleistungen<br />

die Einrichtung eines geodätischen Festpunktfel<strong>de</strong>s (Lage und Höhe). Für die<br />

Liegenschaftsbestandsdokumentation ist dies <strong>de</strong>tailliert in <strong>de</strong>n BFR Verm geregelt,<br />

d. h. die entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen dieser Leistungsphase sind zur Vermeidung<br />

von unterschiedlichen Handhabungen nach <strong>de</strong>n dort beschriebenen<br />

Verfahren, Genauigkeiten und Standards auszuführen. Der Auftragnehmer ist<br />

ggf. beson<strong>de</strong>rs darauf hinzuweisen. Diese Leistungsphase ist nur dann zu beauftragen,<br />

wenn kein ausreichen<strong>de</strong>s Bezugssystem <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltung<br />

und / o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bauverwaltung (Lage- und Höhenfestpunkte, AP / HP, LAP / LHP)<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist. Erfor<strong>de</strong>rt eine Baumaßnahme die Anlage eines geodätischen<br />

Festpunktfel<strong>de</strong>s mit Genauigkeitsvorgaben, die über <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r BFR Verm liegen,<br />

ist dies als Beson<strong>de</strong>re Leistung dieser Leistungsphase zu beauftragen. Die BFR<br />

Verm sehen die Möglichkeit <strong>de</strong>r Anlage von Sicherungspunkten für die LAP vor.<br />

Dies entspricht einer weiteren Leistung in <strong>de</strong>r Leistungsphase 2 (Vermarken bei<br />

beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen) und ist bei Bedarf als solche zusätzlich bei § 3.2.2<br />

zu beauftragen.<br />

§ 3.2.3 Die Leistungsphase 3 hat die Herstellung vermessungstechnischer Lage- und<br />

Höhenpläne als Planungsgrundlage zum Ziel und glie<strong>de</strong>rt sich in 8 Leistungen.<br />

Als Standard ist die Übertragung <strong>de</strong>r Grundleistungen 1 bis 5 und 8 vorgesehen.<br />

Die topographisch / morphologische Gelän<strong>de</strong>aufnahme, das Auswerten <strong>de</strong>r Messungen<br />

und das Erstellen von Plänen hat nach BFR Verm zu erfolgen. Das digitale<br />

Gelän<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll kann neben <strong>de</strong>r Erzeugung von Höhenlinien auch zur Ermittlung<br />

von Erdmassen für die Ausschreibung von Bauleistungen herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Sollte im Einzelfall in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung<br />

von Planungsunterlagen die Übertragung <strong>de</strong>r Leistungsphase 6 notwendig<br />

sein, ist dies in § 3.2.7 entsprechend zu vereinbaren.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r topographischen Gegebenheiten in <strong>de</strong>n Liegenschaften sind zur<br />

Herstellung von Planungsunterlagen grundsätzlich terrestrische und satellitengestützte<br />

Aufnahmeverfahren anzuwen<strong>de</strong>n. Sofern die Voraussetzungen vorliegen,<br />

können in speziellen Fällen beson<strong>de</strong>re Verfahren, z. B. die Photogrammetrie<br />

(Luftbildmessung), zum Einsatz kommen. Diese Verfahren sind u. a. in Anlage 1<br />

<strong>de</strong>r BFR Verm beschrieben. Grundleistung 8 umfasst das Liefern aller Messdaten<br />

in digitaler Form. Für diesen Datenaustausch ist § 3.4 <strong>de</strong>s Vertragsmusters maßgebend.<br />

§ 3.2.4 Die Leistungsphase 4 behan<strong>de</strong>lt die für die Übertragung <strong>de</strong>s Objekts in die Örtlichkeit<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Absteckungsberechnungen in Bezug auf das übergeordnete<br />

Lage- und Höhenfestpunktfeld. Von einer Beauftragung dieser Leistungsphase<br />

ist i.d.R. abzusehen bei:<br />

Innenumbaumaßnahmen und kleineren Anbauten an bestehen<strong>de</strong>r Bausubstanz<br />

§ 3.2.6 Sofern für die Planung eines Bauvorhabens Gelän<strong>de</strong>schnitte erfor<strong>de</strong>rlich sind,<br />

wer<strong>de</strong>n sie mit Leistungsphase 6 beauftragt. Die Anzahl <strong>de</strong>r Schnitte ist im Vertrag<br />

anzugeben, diese Leistungsphase ist je nach Einzelfall wie folgt zu beauftragen:<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 7

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