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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.15.0<br />

fertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB, VI.1 VHF), die weiteren<br />

Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis sowie weitere Vertragsunterlagen zuzuleiten.<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Übertragung von<br />

Leistungen<br />

(§ 3)<br />

Allgemeine Hinweise<br />

zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />

Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer dürfen zunächst nur die nach §<br />

3.1 <strong>de</strong>s Vertragsmusters bezeichneten Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n. Dies wird<br />

auch durch § 3.1 im Weiteren klargestellt. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n - je<br />

nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />

mit <strong>de</strong>m auch die Ausführungstermine und –fristen festzulegen sind sowie die im<br />

Vertrag bereits festgelegte Vergütung zu erwähnen ist.<br />

Das Vertragsmuster bietet unter 3.2 bis 3.4 die Möglichkeit, sowohl Leistungen<br />

nach <strong>de</strong>r Anlage 1 Nrn. 1.5.4 / 1.5.7 HOAI (Entwurfs- / Bauvermessung) nebst<br />

weiteren Leistungen als auch sonstigen vermessungstechnischen Leistungen<br />

wie z. B. Bestandsvermessung sowie die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen für die Objekte<br />

<strong>de</strong>r Anlage 1 Nrn. 1.5.1 Abs. 2 Nr. 3 / 1.5.2 Abs. 5 / 1.5.5 Abs. 3 HOAI zu beauftragen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass sich diese zwei Möglichkeiten auf Grund <strong>de</strong>r<br />

unterschiedlichen Voraussetzungen gegenseitig ausschließen; d. h., es darf für<br />

ein Objekt / Projekt / eine Liegenschaft nur eine Beauftragungsart - entwe<strong>de</strong>r<br />

nach Anlage 1 Nrn. 1.5.4 / 1.5.7 HOAI o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n sonstigen<br />

vermessungstechnischen Leistungen / Anlage 1 Pkt. 1.5.2 Abs. 5 / 1.5.5 Abs. 3<br />

HOAI- erfolgen. Dementsprechend sind nichtzutreffen<strong>de</strong> Abschnitte in § 3.2 bis §<br />

3.4 zu streichen.<br />

In das Vertragsmuster sind für die Beauftragung von Leistungen nach Anlage 1<br />

Nr. 1.5 HOAI die Leistungen <strong>de</strong>rjenigen Leistungsphasen <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r<br />

„Entwurfsvermessung" und „Bauvermessung" aufgenommen, die als häufig<br />

vorkommen<strong>de</strong> vermessungstechnische Leistungen anzusehen sind<br />

(„Standardleistungen").<br />

Die Leistungsphase 5 Anlage 1 Nr. 1.5.4 Abs. 2 HOAI und die Leistungsphase 3<br />

Anlage 1 Nr. 1.5.7 Abs. 2 HOAI sind nur in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen zu beauftragen;<br />

sie ist in ersterem Fall <strong>de</strong>n Vermessungstechnischen Leistungen für <strong>de</strong>n<br />

Bau linienhafter Objekte, insbeson<strong>de</strong>re Straßen, zuzuordnen, während es sich in<br />

letzterem Fall i.d.R. um vermessungstechnische Leistungen für:<br />

-große und umfangreiche Baumaßnahmen mit hohem Installationsaufwand o<strong>de</strong>r<br />

starker Verflechtung <strong>de</strong>r einzelnen Baukörper,<br />

-Baumaßnahmen in Fertigteilbauweise (Rohbau), die eine beson<strong>de</strong>re Präzision<br />

erfor<strong>de</strong>rn, o<strong>de</strong>r<br />

-umfangreiche Stahlkonstruktionen han<strong>de</strong>lt.<br />

Die in Anlage 1 Nr. 1.5.7 Abs. 2 HOAI beschriebenen (Beson<strong>de</strong>ren) Leistungen<br />

„Herstellen von Bestandsplänen“ bzw. „Fortführen <strong>de</strong>r vermessungstechnischen<br />

Bestandspläne nach Abschluss <strong>de</strong>r Grundleistung“ sind jedoch für die Liegenschaftsbestandsdokumentation<br />

im Sinne <strong>de</strong>r BFR Verm unverzichtbare Leistungen<br />

im Rahmen einer Baumaßnahme und in je<strong>de</strong>m Fall zu beauftragen.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>r Entwurfs- und Bauvermessung sind entsprechend <strong>de</strong>m Planungs-<br />

und Bauablauf chronologisch anzuordnen; Vermessungsleistungen für die<br />

Planung von Objekten sind unter § 3.2, solche für die Bauausführung unter § 3.3<br />

und weitere unter § 3.4 zu beauftragen.<br />

Erläuterungen zu<br />

<strong>de</strong>n Leistungen<br />

Musterleistungsbeschreibungen mit einer Liste zur Festlegung <strong>de</strong>s Umfangs<br />

<strong>de</strong>r Objektvermessung, die in <strong>de</strong>n Anwendungsbereich <strong>de</strong>r sonstigen vermessungstechnischen<br />

Leistungen / <strong>de</strong>r Anlage 1 Pkt. 1.5.5 (3) / 1.5.2 (5) HO-<br />

AI fallen o<strong>de</strong>r als umfassen<strong>de</strong>re, präzisere Beschreibung Beson<strong>de</strong>rer Leistungen<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 7

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