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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.15.0<br />

Hinweise zum Vertragsmuster –Vermessungstechnische Leistungen<br />

Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />

zu prüfen.<br />

Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />

Anwendungsbereich Das Vertragsmuster ist für Vermessungstechnische Leistungen anzuwen<strong>de</strong>n, die<br />

in Anlage 1 Punkt 1.5.1 HOAI näher beschrieben sind. Es han<strong>de</strong>lt sich hierbei um<br />

Leistungen für die Planung von Gebäu<strong>de</strong>n, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen<br />

(Anlage 1 Pkt. 1.5.4 HOAI), die anschließen<strong>de</strong> Bauausführung und Bauüberwachung<br />

dieser Objekte (Anlage 1 Pkt. 1.5.7 HOAI) und um Leistungen für<br />

die baukostenunabhängige, nicht objektgebun<strong>de</strong>ne Bestandsaufnahme und Bestandsdokumentation<br />

von Liegenschaften. Die Leistungen sind dann nach diesem<br />

Vertragsmuster zu beauftragen, wenn sie mit beson<strong>de</strong>ren instrumentellen<br />

und vermessungstechnischen Verfahrensanfor<strong>de</strong>rungen erbracht wer<strong>de</strong>n müssen<br />

(Anlage 1 Pkt. 1.5.4 Abs. 1 HOAI).<br />

Bund:<br />

Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

sind in <strong>de</strong>r bei Vertragsabschluss gelten<strong>de</strong>n Fassung anzuwen<strong>de</strong>n. (Adresse:<br />

www.bfrvermessung.<strong>de</strong>)<br />

Zu <strong>de</strong>n sonstigen vermessungstechnischen Leistungen rechnen:<br />

1. Vermessungen an Objekten außerhalb <strong>de</strong>r Entwurfs- o<strong>de</strong>r Bauphase,<br />

2. nicht objektgebun<strong>de</strong>ne Flächenvermessungen, die die Herstellung von Lageund<br />

Höhenplänen zum Ziel haben und nicht unmittelbar mit <strong>de</strong>r Realisierung<br />

eines Objekts in Verbindung stehen, sowie Vermessungsleistungen für Freianlagen<br />

und im Zusammenhang mit städtebaulichen o<strong>de</strong>r landschaftsplanerischen<br />

Leistungen,<br />

3. Fernerkundungen, die das Aufnehmen, Auswerten und Interpretieren von<br />

Luftbil<strong>de</strong>rn und an<strong>de</strong>rer raumbezogener Daten umfassen, die durch Aufzeichnung<br />

über eine große Distanz erfasst sind, als Grundlage insbeson<strong>de</strong>re für Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung und <strong>de</strong>s Umweltschutzes,<br />

4. vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau von geographischgeometrischen<br />

Datenbasen für raumbezogene Informationssysteme,<br />

5. Leistungen nach Anlage 1 Pkt. 1.5.1 HOAI, soweit sie nicht in <strong>de</strong>r Anlage 1<br />

Pkt. 1.5.4 und 1.5.7 HOAI erfasst sind.<br />

Das Vertragsmuster fin<strong>de</strong>t keine Anwendung bei:<br />

- Messungen, die nach VOB -Teil C- in <strong>de</strong>r ATV DIN 18299, Nr. 4.1.3 sowie <strong>de</strong>n<br />

DIN 18300 ff vom Auftragnehmer bei Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen<br />

ohne beson<strong>de</strong>re instrumentelle und vermessungstechnische Verfahrensanfor<strong>de</strong>rungen<br />

als Nebenleistungen zu erbringen sind<br />

- einfachen Vermessungsleistungen, die in Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI enthalten<br />

sind (z. B. §§ 42, 46, Anlage 2 Pkt. 2.8.5, 2.8.8 HOAI)<br />

- Vermessungsleistungen, die nach lan<strong>de</strong>srechtlichen Vorschriften durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n (s. auch Anlage 1 Pkt. 1.5.1 Abs. 1 HOAI)<br />

Vertragsabschluss<br />

Kostenverpflichtungen dürfen nur insoweit eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies im<br />

Einzelfall begrün<strong>de</strong>t und notwendig ist. Wenn dazu ein Freiberuflich Tätiger hinzugezogen<br />

wer<strong>de</strong>n soll, ist mit ihm ein Vertrag nach Maßgabe <strong>de</strong>s VHF Bayern<br />

abzuschließen. Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Aus-<br />

© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 7

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