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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.2<br />

Verhandlungsgegenstän<strong>de</strong> sind neben <strong>de</strong>n in 4.1.2 genannten Auftragskriterien im Wesentlichen:<br />

- die Auftragsbedingungen<br />

- die Präzisierung <strong>de</strong>r Leistungsinhalte und -ergebnisse<br />

- die Vergütung<br />

- die Termine und Fristen <strong>de</strong>r Abwicklung<br />

- das eingesetzte Personal<br />

- Fremdleistungsanteile<br />

Die mit <strong>de</strong>n Verhandlungsteilnehmern einzeln zu führen<strong>de</strong>n Verhandlungsgespräche sind aus Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Transparenz zu dokumentieren. Diese Gesprächsprotokolle sollen grundsätzlich auch die direkten<br />

Antworten <strong>de</strong>r Bewerber/Bieter enthalten und <strong>de</strong>n Beteiligten zur Kenntnis und Gegenzeichnung gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n um Einvernehmen zum Gesprächsergebnis zu dokumentieren.<br />

Aus diesen Gesprächsprotokollen und <strong>de</strong>n weiteren Erkenntnissen aus <strong>de</strong>r Auswertung <strong>de</strong>r ggfs.<br />

eingegangenen Unterlagen sowie <strong>de</strong>n eigentlichen Verhandlungsergebnissen entsteht das Einzelprotokoll<br />

je Verhandlungsteilnehmer. Einzelprotokolle und Bewertungstabellen sind im Vergabevermerk als Anlage<br />

beizufügen.<br />

Damit wird die für Dritte erfor<strong>de</strong>rliche Nachvollziehbarkeit <strong>de</strong>s Verhandlungsergebnisses sichergestellt in<br />

Bezug auf die subjektiven und objektiven Einschätzungen <strong>de</strong>r Bewerber, <strong>de</strong>ren Verhalten und<br />

persönlichen Präsentation.<br />

Ist für die Vergütung <strong>de</strong>r vorgesehenen Leistung eine Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung anzuwen<strong>de</strong>n, ist<br />

<strong>de</strong>ren Rahmen Maßstab für alle Verhandlungen in diesem Zusammenhang. Die VOF verlangt die<br />

bestmögliche wirtschaftliche Leistung, nicht die billigste; das Kriterium Preis/Honorar bewegt sich also in<br />

<strong>de</strong>n im Einzelfall anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n gesetzlichen Grenzen soweit diese keine etwaige Öffnungsklausel<br />

innehaben.<br />

Fin<strong>de</strong>t die HOAI Anwendung, ist die Honorarzone kein Wettbewerbskriterium, da diese <strong>de</strong>r Festlegung<br />

durch die zwingen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r HOAI unterliegt.<br />

Liegen Verdachtsmomente über ungewöhnlich niedrige Preise vor, sind die Bewerber zunächst aus<br />

Beweisgrün<strong>de</strong>n grundsätzlich schriftlich zur Aufklärung aufzufor<strong>de</strong>rn. Ein Unterlassen einer solchen<br />

Sachverhaltsaufklärung führt zur Rechtswidrigkeit <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens.<br />

Ungewöhnlich niedrige Preise können ihre Ursache ggfs. in staatlichen Beihilfen haben. Eine<br />

Anerkennung solcher Beihilfen ist immer dann zu treffen, wenn diese Beihilfen rechtmäßig sind.<br />

Rechtmäßigkeit liegt vor, wenn eine staatliche Beihilfe mit <strong>de</strong>m gemeinsamen Markt vereinbar ist; diese<br />

Feststellung trifft die Europäische Kommission (KOM) nach Art. 197 ff AEUV. Ein berechtigter Verdacht<br />

<strong>de</strong>r Unrechtmäßigkeit ist <strong>de</strong>r KOM mitzuteilen, die im Rahmen <strong>de</strong>r Beihilfenaufsicht tätig wird.<br />

4.4. Vergabeentscheidung<br />

Den Verhandlungen folgt die Entscheidung, an welchen Bieter/Bewerber <strong>de</strong>r Auftrag vergeben wer<strong>de</strong>n<br />

soll (Vergabeentscheidung).<br />

Die Auswahl <strong>de</strong>s Bewerbers/Bieters, <strong>de</strong>r die bestmöglichste Leistungserbringung erwarten lässt (§ 11<br />

Abs. 6 VOF) bzw. die im Hinblick auf die Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und<br />

qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet (§ 20 Abs. 1 VOF), ist ausschließlich im Rahmen <strong>de</strong>r bekannt<br />

gemachten Zuschlagskriterien und <strong>de</strong>ren Gewichtung zu treffen.<br />

4.5 Information <strong>de</strong>r Bieter/Bewerber<br />

Über die Vergabeentscheidung ist zunächst <strong>de</strong>n nichtberücksichtigten Bietern/Bewerbern eine<br />

Information mit Muster III.12 VHF zu erteilen über <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s vorgesehenen Auftragnehmers sowie<br />

die Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung.<br />

Der Bieter/Bewerber, <strong>de</strong>ssen Angebot angenommen wer<strong>de</strong>n soll, ist zeitgleich von dieser Absicht mit<br />

Muster III.13 VHF zu informieren.<br />

Es empfiehlt sich, diese Informationen vorab als Telefax zu versen<strong>de</strong>n, da mit <strong>de</strong>m Sen<strong>de</strong>bericht ein<br />

Zugangsbeleg vorliegt und die Wartefrist von 15 auf 10 Kalen<strong>de</strong>rtage verkürzt wird.<br />

4.6. Auftragserteilung<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

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