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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.15<br />

8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />

Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />

für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung.<br />

Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />

8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes<br />

zum Datenaustausch.<br />

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />

vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als nicht vollständig<br />

und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong> Kosten,<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit<br />

und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool<br />

keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />

§ 9<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt<br />

(Name, Qualifikation):<br />

für Leistungen nach<br />

für Leistungen nach<br />

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. <strong>März</strong> 1974 -<br />

BGBI. I S. 469 ff. / 547- in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n Fassung über die<br />

gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber<br />

dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben.<br />

Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />

9.3 Die Schlussrechnungslegung erfolgt nach Prüfung, Freigabe und Bestätigung <strong>de</strong>r Konformität <strong>de</strong>r<br />

übergebenen Daten mit <strong>de</strong>r BFR Vermessung durch die Primärdaten führen<strong>de</strong> Stelle.<br />

9.4 * Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

nach Anlage VI.8 einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und<br />

Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 10

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