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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.2<br />

- Qualität<br />

- Fachlicher und technischer Wert<br />

- Ästhetik<br />

- Zweckmäßigkeit<br />

- Umwelteigenschaften<br />

- Kun<strong>de</strong>ndienst und technische Hilfe<br />

- Leistungszeitpunkt<br />

- Ausführungszeitraum o<strong>de</strong>r – frist<br />

- Preis/Honorar<br />

Zu ergänzend ist ggfs.<br />

- Unterhalt, Instandhaltung,<br />

- Betriebskosten<br />

- Nachhaltigkeit<br />

Die Zuschlagskriterien dürfen im Nachhinein nicht mehr verän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, Hat <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber beispielsweise schon alle relevanten Zuschlagskriterien in <strong>de</strong>r „Bekanntmachung“ benannt,<br />

so darf er diese später auch in <strong>de</strong>r Aufgabenbeschreibung bzw. <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung nicht<br />

mehr än<strong>de</strong>rn.<br />

Bei <strong>de</strong>m Kriterium „Preis/Honorar“ ist zu beachten:<br />

Ist eine Gebühren- o<strong>de</strong>r Honorarordnung anzuwen<strong>de</strong>n, ist das Planungshonorar in diesem Verfahren<br />

grundsätzlich nicht ausgenommen. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 97 Abs. 5 GWB, wonach <strong>de</strong>r<br />

Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist. Das heißt, mit dieser Angabe <strong>de</strong>s Bewerbers<br />

kann geprüft wer<strong>de</strong>n, ob sich ein Angebot im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Gebührenordnung bewegt und<br />

damit wirtschaftlich ist.<br />

Bei Leistungen, für die die Vergütung frei zu vereinbaren ist, muss für ein vernünftiges Angebotsbild und<br />

<strong>de</strong>ssen Vergleichbarkeit die Nennung von realen Maßstäben für die Honorarbemessung vorgegeben<br />

sein, also überschlägig ermittelte anrechenbare Kosten, Schwierigkeitsgrad, Leistungsumfang, spezielle<br />

Planungsanfor<strong>de</strong>rungen, ggfs. Nebenkosten und sonstige Honorar- bzw. Vergütungsbestandteile.<br />

Soweit das Honorar/Vergütung frei zu vereinbaren ist, ist das Kriterium Preis/Honorar mit min<strong>de</strong>stens 30<br />

% zu gewichten.<br />

4.2. Vorbereitung <strong>de</strong>r Verhandlungsgespräche / Auswertung <strong>de</strong>r eingegangenen Unterlagen<br />

Zur Wahrung <strong>de</strong>r vertraulichen Behandlung eingegangener Unterlagen ist zwingend § 8 Abs. 3<br />

insbeson<strong>de</strong>re Satz 3 VOF anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Zur Wahrung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgebotes sind alle allgemeingültigen einheitlichen<br />

Wertungsunterlagen (Fragenkatalog/Bewertungsmatrix/Bewertungstabelle) entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s Auffor<strong>de</strong>rungsschreibens vorzubereiten. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Einreichungsfrist dürfen diese Unterlagen<br />

nicht mehr geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Dies dient auch <strong>de</strong>r Vereinfachung <strong>de</strong>r späteren Vergabeentscheidung und<br />

Vorbeugung gegen etwaige Willkürvorwürfe.<br />

Zur Anwendung einer Wertungsmatrix siehe die analog anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausführungen oben in Nr. 3.<br />

4.3 Auftragsverhandlung<br />

Ziel <strong>de</strong>r Verhandlung ist es, nach Abwägung <strong>de</strong>r Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r einzelnen Darstellungen und<br />

Erkenntnisse im Verbund mit <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>n Bewerber zu erkennen, <strong>de</strong>r einschließlich <strong>de</strong>r<br />

auszuhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Auftragsbedingungen im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Kriterien die bestmögliche<br />

Leistung erwarten lässt.<br />

Vorschriften für Form und Durchführung dieser Verhandlungen gibt es im Bereich <strong>de</strong>r VOF nicht.<br />

Dennoch eröffnet dies keinen vergaberechtsfreien Raum und erlaubt auch keinerlei willkürliches Han<strong>de</strong>ln.<br />

Verhandlungen unterliegen – wie das gesamte Verfahren - <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Wettbewerbes, <strong>de</strong>r<br />

Transparenz, <strong>de</strong>m Diskriminierungsverbot, <strong>de</strong>r Vertraulichkeit und <strong>de</strong>r Gleichbehandlung. Vertrauliche<br />

Informationen dürfen daher nicht an an<strong>de</strong>re Teilnehmer weitergegeben und Verhandlungsteilnehmer<br />

dürfen nicht gegeneinan<strong>de</strong>r ausgespielt wer<strong>de</strong>n (Diskriminierungsverbot) – z. B. in Vergütungsfragen.<br />

Zur jeweiligen Verhandlungsrun<strong>de</strong> müssen die Teilnehmer auf gleichem Kenntnisstand sein.<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

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