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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.14.0<br />

Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern<br />

Mitwirken beim Planfeststellungsverfahren<br />

Leistungsphase 7<br />

Zusammenstellen <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche<br />

Einholen <strong>de</strong>r Angebote<br />

Leistungsphase 8<br />

In Verzug setzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmer<br />

Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen<br />

0,25 v.H<br />

0,25 v.H.<br />

0,5 v.H.<br />

0,5 v.H.<br />

1 v.H.<br />

1 v.H.<br />

Kostenfeststellung<br />

Stellen <strong>de</strong>r Anträge für behördliche Abnahmen<br />

Übergabe <strong>de</strong>s Objekts<br />

1 v.H.<br />

0,5 v.H.<br />

0,5 v.H.<br />

Wer<strong>de</strong>n diese Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>m Auftragnehmer übertragen,<br />

so sind sie in § 3 nicht aufzunehmen und entsprechend bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Leistungsphasen zu berücksichtigen.<br />

Die Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsphase 8 ist um weitere bis zu 5 Punkte zu verringern,<br />

wenn die Koordinierung <strong>de</strong>r fachlich Beteiligten vom Auftraggeber übernommen<br />

wird. Für je<strong>de</strong>n fachlich Beteiligten, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Objektplaner zu koordinieren<br />

hat und <strong>de</strong>ssen Pläne er auf Übereinstimmung zu prüfen und freizugeben hat,<br />

ist <strong>de</strong>r Abzug zu reduzieren, bis <strong>de</strong>r volle Bewertungssatz von 11 v.H. erreicht<br />

wird.<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Basis<strong>de</strong>ckung<br />

(§ 7.1)<br />

erhöhter Deckungsbedarf<br />

(§§ 7.1, 7.2)<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

(§ 9.2)<br />

Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />

auszugehen:<br />

Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />

Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />

Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />

Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren<br />

Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung im Regelfall<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die Umstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss<br />

einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong><br />

Berufshaftpflicht /Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />

nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />

schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und als<br />

Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 7

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