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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.14.0<br />

Anteil <strong>de</strong>r Vergütung für die Objektüberwachung je Monat <strong>de</strong>r vereinbarten Ausführungszeit<br />

erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche und Feststellung einer angemessenen Honorierung<br />

ist eine genaue Erfassung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r verlängerten Objektüberwachung<br />

– z.B. durch die sorgfältige Führung <strong>de</strong>s Bautagebuches - unerlässlich.<br />

Nebenkosten<br />

(§ 6.6)<br />

Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen <strong>de</strong>s<br />

AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren) ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />

gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten.<br />

Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das Basishonorar<br />

(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen gelten. Dabei sind als<br />

üblich vorausgesetzt:<br />

- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine<br />

auf Datenträger<br />

Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen Übertragungsform<br />

ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes Rechnung zu tragen.<br />

Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen sowie<br />

die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftskosten<br />

und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer Einheitspreise<br />

anzubieten, die auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />

Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger Texte sowie<br />

für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-Format) sind Angebote<br />

einzuholen.<br />

Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter sind zu<br />

beachten:<br />

1.<br />

Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner Mitarbeiter<br />

setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass die Reisen <strong>de</strong>s Ingenieurs so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass er die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung ordnungsgemäß<br />

erfüllen kann.<br />

2.<br />

Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n<br />

Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen,<br />

dürfen für Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet<br />

wer<strong>de</strong>n, als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und<br />

die dazu herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken,<br />

die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw zurücklegt, ist von einer Vergütung<br />

von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8 bzw. 9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

<strong>de</strong>s Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht<br />

höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das Baugewerbe<br />

mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische Angestellte<br />

vorsieht.<br />

Die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen<br />

bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 7

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