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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.14.0<br />

Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />

-Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

-außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />

-verbindliche Festtermine und Fristen,<br />

-Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />

-Bau- und landschaftsgestalterische Beratung,<br />

-erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten,<br />

-Berücksichtigung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes und <strong>de</strong>r Integration<br />

erhaltenswerter Substanz,<br />

-Anwendung neuer Herstellungsverfahren.<br />

Dazu ist in 6.1.6 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen<br />

Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 43*/47* HOAI das Honorar<br />

erhöht wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong> Honorarvereinbarung sind schriftlich<br />

in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />

Beson<strong>de</strong>re<br />

/Zusätzliche Leistungen<br />

(§ 6.4)<br />

Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Leistungen<br />

(§§ 6.1.4, 6.1.5)<br />

Die Erstellung bzw. Fortschreibung <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen ist mit <strong>de</strong>n weiteren<br />

Leistungen zu beauftragen. Dabei ist die Bestandserfassung in digitaler Form<br />

gemäß Anlage VI.6 zu erstellen. Die Honorierung ist frei zu vereinbaren und in <strong>de</strong>r<br />

Dokumentation festzuhalten.<br />

Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />

3.2 HU- / EW-Bau<br />

Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />

3.2.1 Vorplanung 13 v.H. *)<br />

3.2.2 Entwurfsplanung 28 v.H.<br />

3.3 Genehmigungsplanung 4 v.H.<br />

3.4 Ausführungsplanung 15 v.H.**)<br />

3.5.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe 10 v.H.<br />

3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe 4 v.H.***)<br />

3.6 Bauoberleitung 11 v.H.<br />

3.7 Örtliche Bauüberwachung 2,3 – 3,5 v.H.****)<br />

<strong>de</strong>r anrechenbaren Herstellungskosten nach § 41*/45* HOAI<br />

*) Die Vorplanung <strong>de</strong>r Ingenieurbauwerke nach § 40 Nr. 6 und 7 HOAI, die eine<br />

Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rn, ist mit 6 v.H. zu bewerten.<br />

**) Die Ausführungsplanung nach § 42 Abs. 1 Nr. 5 HOAI mit bis zu 35 v.H. zu<br />

bewerten, wenn bei Ing.-Bauwerken nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und 5 ein überdurchschnittlicher<br />

Aufwand an Ausführungszeichnungen erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

***) Erbringt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistung - Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote einschl.<br />

Aufstellen eines Preisspiegels - selbst, wie dies das Vertragsmuster für <strong>de</strong>n Regelfall<br />

vorsieht, so sind die verbleiben<strong>de</strong>n Leistungen i. d. R. mit 3,5 v. H. zu bewerten.<br />

****) Abweichend hiervon kann ein Honorar als Festbetrag unter Zugrun<strong>de</strong>legung<br />

<strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn auf Wunsch <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 7

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