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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.14.0<br />

Hinweise zum Vertrag Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen<br />

Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />

zu prüfen. Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />

Anwendungsbereich<br />

Das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen ist für Leistungen<br />

<strong>de</strong>s Bauingenieurwesens anzuwen<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Anlage 3.4/3.5 <strong>de</strong>r HOAI (Objektliste)<br />

nicht angeführte Objekte sind sinngemäß einzuordnen.<br />

Die Abgrenzung zu an<strong>de</strong>ren Vertragsmustern ist mit Schnittstellen zu <strong>de</strong>finieren.<br />

Wer<strong>de</strong>n z.B. Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung erfor<strong>de</strong>rlich, so ist ein Vertrag nach<br />

<strong>de</strong>m Vertragsmuster Tragwerksplanung abzuschließen.<br />

Ingenieurbauwerke nach § 40 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 HOAI sind Bauwerke und<br />

Anlagen <strong>de</strong>r nicht-öffentlichen Erschließung sowie Außenanlagen für die Ver- und<br />

Entsorgung mit Wasser, Abwasser, Gasen und Feststoffen, einschließlich wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Flüssigkeiten. Hierzu zählen auch Erdarbeiten und Ingenieurbauwerke<br />

für Leistungen, die im Zusammenhang mit Anlagen nach § 51 Abs. 2<br />

HOAI stehen<br />

Für Bestandteile von Straßenverkehrsanlagen gilt die Definition <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes<br />

(§ 1 Abs. 4 Nummer 1-3 BFStrG), einschließlich Entwässerung<br />

<strong>de</strong>r Verkehrsanlage.<br />

Vertragsabschluss<br />

allgemein<br />

Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit eingegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r HU-Bau / EW-Bau nach RLBau / RBBau<br />

notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist<br />

das Vertragsmuster Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5 VHF) sowie weitere Vertragsunterlagen<br />

gemäß Anlagenverzeichnis mit einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung,<br />

zuzuleiten.<br />

Leistungen für die<br />

HU-Bau / EW-Bau<br />

und Übertragung<br />

weiterer Leistungen<br />

(§§ 3.2 bis 3.8)<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die Leistungen<br />

nach 3.2 und 3.3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im Ausnahmefall<br />

Leistungen nach 3.4 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n sollen, ist<br />

dies im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n<br />

- je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />

in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar zu erwähnen ist.<br />

Als Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate"<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n ausnahmsweise die Leistungen nach § 42*/46* Abs.1 Nr 1 HOAI,<br />

(Grundlagenermittlung) nicht von <strong>de</strong>r Bauverwaltung erbracht, so können diese<br />

Leistungen <strong>de</strong>m Auftragnehmer mit max. 3 v.H. zusätzlich in Auftrag gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufen<strong>de</strong>r<br />

Nummerierung einzufügen.<br />

Bund:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 42*/46* Abs.1 Nr. 2 HOAI (Vorplanung)<br />

mit <strong>de</strong>r ES-Bau erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r Honorarermittlung zu Nr. 3.2.1<br />

zu berücksichtigen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 7

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