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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.2<br />

Nach Abschluss <strong>de</strong>s Auswahlverfahren (TWB) folgt das Verhandlungsverfahren. Gegenstand dieses<br />

Verfahrensabschnitts sind die Vertragsverhandlungen zwischen Auftraggeber und ausgewählten<br />

Bewerbern mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Auftragserteilung. Verhan<strong>de</strong>ln heißt in diesem Zusammenhang, dass <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber Auftragsinhalt und Auftragsbedingungen festlegt und die potentiellen Auftragnehmer<br />

anbieten bzw. darstellen, wie und zu welchen Konditionen sie die Leistung erbringen wer<strong>de</strong>n. Das<br />

Verhandlungsverfahren kann nach § 3 Abs. 2 VOF in mehreren Phasen abgewickelt wer<strong>de</strong>n, sofern dies<br />

in <strong>de</strong>r Bekanntmachung angegeben war.<br />

4.1 Auffor<strong>de</strong>rung zur Verhandlung<br />

Die ausgewählten Bewerber sind schriftlich (Muster Auffor<strong>de</strong>rungsschreiben siehe III.16 VHF) mit<br />

angemessenem zeitlichen Vorlauf zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Verhandlung aufzufor<strong>de</strong>rn bzw. einzula<strong>de</strong>n.<br />

Darin muss unter Bezugnahme auf die zugehörige Bekanntmachung in <strong>de</strong>r Regel enthalten sein:<br />

- die Verfahrensbedingungen<br />

- ein-/mehrphasiges Verhandlungsverfahren<br />

- Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung<br />

- Angaben zu <strong>de</strong>n Fristen<br />

- Aufgabenbeschreibung<br />

- Vertragsentwurf mit konkretem Leistungsbild o<strong>de</strong>r<br />

- die Grundlage für ein abzugeben<strong>de</strong>s Honorar- /Vergütungsangebot mit Auftragsbedingungen<br />

- Zuschlagskriterien und die Gewichtung o<strong>de</strong>r Wertungsreihenfolge<br />

- Verhandlungstermine<br />

- nach einem Wettbewerb die Beschreibung <strong>de</strong>r Eignungskriterien, sofern dies nicht im Vorfeld <strong>de</strong>s<br />

Wettbewerbes überprüft wer<strong>de</strong>n konnte<br />

Der individuelle Inhalt ist einzelfallbezogen zu formulieren und ggfs. zu ergänzen um einschlägige<br />

Anlagen, z.B.: Vertragsmuster (Teil VII VHF), Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und dgl<br />

Eine Frist für die Ausarbeitung und Abgabe etwaiger Angebots- o<strong>de</strong>r sonstiger Unterlagen muss <strong>de</strong>m<br />

Bearbeitungsumfang angemessen sein. Eine zu kurze Frist wird nie zum erwarteten Ergebnis führen.<br />

4.1.1 Aufgabenbeschreibung<br />

Die Aufgabe ist so zu beschreiben, dass sie alle Bewerber im gleichen Sinne verstehen, beurteilen<br />

und/o<strong>de</strong>r kalkulieren können. Die Beschreibung soll alle für das Vorhaben relevanten Angaben enthalten<br />

soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt. Sie enthält im Regelfall<br />

<br />

<br />

die Beschreibung einer zu erbringen<strong>de</strong>n Planungsleistung nach <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI,<br />

einer Planungsleistung außerhalb <strong>de</strong>r Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r HOAI o<strong>de</strong>r einer sonstigen<br />

freiberuflichen Dienstleistung.<br />

Mit dieser Variante wird <strong>de</strong>r Bewerber selbst beurteilt im Hinblick auf seine Eignung für die in<br />

Aussicht gestellte Leistung.<br />

Bei Anwendung <strong>de</strong>s § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 VOF bei Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

zusätzlich die Beschreibung <strong>de</strong>r Vorgaben für die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages, z. B.<br />

ein Vorentwurf für eine bauliche Anlage. Die Bewerber haben für einen Lösungsvorschlag einen<br />

Vergütungsanspruch nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Gebührenordnung.<br />

Hinweis: Unaufgefor<strong>de</strong>rte Lösungsvorschläge dürfen nach § 20 Abs. 2 VOF nicht gewertet<br />

wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re nicht im Zusammenhang mit präsentierten Referenzobjekten.<br />

4.1.2 Zuschlagskriterien<br />

Spätestens im Auffor<strong>de</strong>rungsschreiben (siehe III.16 VHF) sind, sofern nicht schon in <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

erfolgt, alle Zuschlagskriterien sowie zwingend <strong>de</strong>ren Gewichtung anzugeben.<br />

Zuschlagskriterien können im Einzelfall mit Unterkriterien präzisiert wer<strong>de</strong>n. Sofern Unterkriterien<br />

aufgestellt wer<strong>de</strong>n, ist auch <strong>de</strong>ren Gewichtung anzugeben. Die Zuschlagskriterien müssen sich klar und<br />

nachvollziehbar von <strong>de</strong>n Eignungskriterien <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens abgrenzen.<br />

Sofern mit nachvollziehbarer Begründung keine Gewichtung vorgenommen wer<strong>de</strong>n kann, ist nach<br />

absteigen<strong>de</strong>r Reihenfolge zu werten. Diese Reihenfolge wird durch die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Kriterien bestimmt<br />

und ist mitzuteilen.<br />

§ 11 Abs. 5 VOF enthält eine nicht abschließen<strong>de</strong> Aufzählung möglicher Auftragskriterien. Genannt sind:<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

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