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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

bei voraussichtlichen honorarfähigen<br />

Herstellungskosten<br />

für Personenschä<strong>de</strong>n<br />

für sonstige<br />

Schä<strong>de</strong>n<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

über 15,0 Mio. 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für dieses<br />

Objekt uneingeschränkt erhalten bleibt. Dies hat durch eine objektbezogene Haftpflichtversicherung<br />

zu erfolgen und kann durch eine Separierung <strong>de</strong>r Deckungssummen in<br />

<strong>de</strong>r Bescheinigung über die Jahresversicherung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 8<br />

Datenverarbeitung<br />

8.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefern<strong>de</strong>n Unterlagen sind<br />

die nachstehen<strong>de</strong>n Vorgaben maßgebend:<br />

8.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung<br />

8.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäu<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>lls<br />

Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung <strong>de</strong>r graphischen und alphanumerischen<br />

Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur<br />

und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/o<strong>de</strong>r notwendige Ergänzungen<br />

bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

8.2.2 Graphische Daten (Pläne)<br />

Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige<br />

und richtige Datenübergabe in das CAD-System <strong>de</strong>s Auftraggebers über geeignete<br />

Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber<br />

vorgegeben.<br />

8.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)<br />

Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System<br />

zu erstellen, erhält er hierfür Zugang zu einer internetbasierten Datenbankanwendung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Baufertigstellung auf einem<br />

Datenträger zu dokumentieren.<br />

Der Aufbau <strong>de</strong>r Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang <strong>de</strong>r<br />

vom Auftragnehmer einzugeben<strong>de</strong>n Daten ist im anliegen<strong>de</strong>n Pflichtenheft geregelt.<br />

8.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem<br />

8.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung<br />

Der Auftragnehmer hat die in § 3 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage<br />

und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems<br />

das StLB, die Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> und die REB-Verfahrens-<br />

Beschreibungen in <strong>de</strong>r jeweils neuesten Fassung anzuwen<strong>de</strong>n, die Regelungen und<br />

Richtlinien im <strong>VHB</strong> zur Anwendung <strong>de</strong>r DV bei <strong>de</strong>r Prüfung und Wertung und bei <strong>de</strong>r<br />

Abrechnung zu beachten und die Listenbil<strong>de</strong>r für Leistungsverzeichnisse (Lang- und<br />

Kurztext) nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu erstellen.<br />

Unterlagen für die Vergabeplattform<br />

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die<br />

Vergabeplattform erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Leistungsbeschreibung muss <strong>de</strong>r GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer<br />

hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-<br />

Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu besei-<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 14 von 16

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